Da wir immer wieder diese Begriff bei verschiedenen Angelegenheiten nutzen, wäre meine Meinung nach, darüber hier zu diskutieren, und bereits
gemachten Erfahrungen anlässlich dieses Thema auszutauschen.
Wir heben vor kurzem im Forum einen Fall, die nicht näher betrachtet werden sollte, weil der Betroffene das offensichtlich nicht will, wo er bei einem
namhaften Autohändler einen Chrysler 300 als Neuwagen? gekauft hatte, wo ein Repariertes Unfallschaden
vom Verkäufer verschwiegen wurde.
Es gibt nach meine Auffassung, auch wenn andere hier nicht gleiche Meinung sind, ein Klarer Definition Für Unfallwagen: Zitat aus BGH:
Ein Mitteilungspflichter Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat,
auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als
ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.
Ein wichtiger Akzent, der diese Urteil setzt, ist das Mitteilungspflicht. Macht das der Verkäufer nicht, gibt es verschiedene Rechtliche Konsequenzen,
je nach Einzellfall, Fahrzeug Alte, Unfall Unfang, ect...
Wenn es nur noch um Lackschaden geht, also kein Blechschaden, kann die Sache als Bagatellschaden angesehen werden: BGH Formulierung
darüber lautet:
ein Autoverkäufer muss potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden
sind nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens
rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht Mitteilungspflicht seien.
In aller meisten fällen, muss man also nicht wirklich große Experte oder Jurist sein, um diese Definitionen zu verstehen.
Ich, als private Verkäufer, habe immer an meinen Autos beim Verkauf alles mitgeteilt, was ich wusste, und das natürlich im Kauffertrag
dokumentiert. Ein Händler steht beim Verkauf noch stärker im Aufklärungspflicht, gerade wenn es um Unfallfreiheit des Fahrzeugs geht.
Laut BGH muss der Gewerblicher Verkäufer unaufgefordert über die Beschädigungen und Reparaturen mitteilen.
Meine letzte CRD Dicke, den ich im März verkauft habe, ist von dem Käufer (ein Händler) später als Unfallfrei weiter verkauft worden. Da ist eine
Anzeige beim Polizei wegen Betrugs gemacht worden, Ich habe aber natürlich in meinem Kaufvertrag detailliert jede Kleinigkeit Dokumentiert.
mal gucken wie das zu ende geht.
gemachten Erfahrungen anlässlich dieses Thema auszutauschen.
Wir heben vor kurzem im Forum einen Fall, die nicht näher betrachtet werden sollte, weil der Betroffene das offensichtlich nicht will, wo er bei einem
namhaften Autohändler einen Chrysler 300 als Neuwagen? gekauft hatte, wo ein Repariertes Unfallschaden
vom Verkäufer verschwiegen wurde.
Es gibt nach meine Auffassung, auch wenn andere hier nicht gleiche Meinung sind, ein Klarer Definition Für Unfallwagen: Zitat aus BGH:
Ein Mitteilungspflichter Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat,
auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als
ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.
Ein wichtiger Akzent, der diese Urteil setzt, ist das Mitteilungspflicht. Macht das der Verkäufer nicht, gibt es verschiedene Rechtliche Konsequenzen,
je nach Einzellfall, Fahrzeug Alte, Unfall Unfang, ect...
Wenn es nur noch um Lackschaden geht, also kein Blechschaden, kann die Sache als Bagatellschaden angesehen werden: BGH Formulierung
darüber lautet:
ein Autoverkäufer muss potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden
sind nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens
rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht Mitteilungspflicht seien.
In aller meisten fällen, muss man also nicht wirklich große Experte oder Jurist sein, um diese Definitionen zu verstehen.
Ich, als private Verkäufer, habe immer an meinen Autos beim Verkauf alles mitgeteilt, was ich wusste, und das natürlich im Kauffertrag
dokumentiert. Ein Händler steht beim Verkauf noch stärker im Aufklärungspflicht, gerade wenn es um Unfallfreiheit des Fahrzeugs geht.
Laut BGH muss der Gewerblicher Verkäufer unaufgefordert über die Beschädigungen und Reparaturen mitteilen.
Meine letzte CRD Dicke, den ich im März verkauft habe, ist von dem Käufer (ein Händler) später als Unfallfrei weiter verkauft worden. Da ist eine
Anzeige beim Polizei wegen Betrugs gemacht worden, Ich habe aber natürlich in meinem Kaufvertrag detailliert jede Kleinigkeit Dokumentiert.
mal gucken wie das zu ende geht.
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