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Definition Unfallschaden

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  • Big boy
    antwortet
    Nee, man lernt ja dazu: ich hab mir einen Lackdickenmesser für 70,- Euro€€€ gekauft und den Chally bei Abholung kurz rundum gecheckt. 150-170 Mü, nur hinter den Türausschnitten unterhalb der kleineren Fenster ca. 230 Mü, aber beidseitig. An der Stelle ist wohl stärkerer Lackauftrag bei den Challys. Obschon der Verkäufer des Chally meinte, dass die meisten neuen US-cars nach der Produktion nachbearbeitet werden, aber halt keine Transportschäden mit Blechverformungen. Aber im Falle des 300 war eine Wertminderung durch den reparierten Transportschaden vorhanden, da die Blechverformungen ohne Spachtel nicht zu beseitigen waren und dann auch an einer Stelle zwischen Radausschnitt und Hecktür, dass zukünftige Korrosion an der reparierten Stelle nicht auszuschließen ist.Und zusätzlich war an beiden Türen rechte Seite nur noch 50-70 Mü Lackauftrag, offensichtlich nur eine Schicht Lack ohne Grundierung.Ich habe mich mit dem Versiegler darüber unterhalten. ER meinte bei den deutschen Herstellern sein nur noch 70 Mü Lackauftrag, bei den US-Herstellern sei 150-170 Mü immer noch üblich.
    Zuletzt geändert von Big boy; 27.08.2018, 13:56.

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  • Mr.Big
    antwortet
    Wichtig ist, wie von Annatiko schon zitiert, dass man den Vorschaden nicht verschweigt. Ein professionell reparierter Schaden, gerade von kleinerem Ausmaß, führt dabei allerdings nicht unbedingt zu Wertminderung. Das wird oft falsch bewertet.

    @ Big Boy: Das war aber nicht bei Deinem neuen Cally Scat Pack aus Bayern passiert, oder?

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  • Big boy
    antwortet
    Das ist richtig, aber wie gesagt, wenn man Behauptungen aufstellt, die man vor Gericht nicht beweisen kann, kann es teuer werden. Deshalb bin ich vorsichtig. Aber ich will keinesfalls, dass ein neuer Kunde über den Zustand des Wagens im Unklaren gelassen wird.

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  • annatiko
    antwortet
    Gut, habe ich verstanden, es ist für uns hier wichtig, das man die negative Erfahrungen die man mit bestimmten Händler gemacht hat,
    auch bekannt macht. Wir müssen hier nicht die rechtliche Lage beurteilen, was oft auch schwierig ist, wenn man nur die eine seite hört.
    (Ich unterstelle dir keines wegs etwas, aber es ist wichtig beidseitige Argumentationen zu bekommen).
    Nicht desto trotz, erwartet man von einem großem Händler einwandfreie Abwicklung, und das ist in deinem Fall offensichtlich nicht
    passiert.

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  • Big boy
    antwortet
    annatiko: nach der Definition und AGB von mobile.de dürfte er meinen 300 nicht als "unfallfrei" deklarieren und schon gar nicht verkaufen, ohne den Käufer über den Vorschaden zu informieren. Habe gerade auf dmax gesehen, wie er sich über einen angeblichen Betrug beim Erwerb einer Corvette ohne Verdeck aufgeregt hat !

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  • Big boy
    antwortet
    Was mich gestört hat, war, dass kein Wort des Bedauerns oder eine Entschuldigung kam. Kundenfreundlich ist anders !

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  • Big boy
    antwortet
    Das ist ja nochmal ein anderes Thema. Aber Du hast oben geschrieben, in meinem Fall sei ein reparierter Unfallschaden verschwiegen worden. Dafür gibt es keine Beweise. In dem Fall hat der Verkäufer versichert, dass er von seinem Lieferanten betrogen worden sei und er habe nichts gewusst von einem Vorschaden. Aber ich habe ihm auch vorgehalten, dass er im Sinne der Kunden solche Fahrzeuge, gerade wenn der Zulieferer nicht vertrauenswürdig ist, besser kontrollieren muss ! Wenn man ihm ohne Beweise unterstellen würde, dass er von dem Schaden gewusst hatte, würde man sich in Unrecht setzen.Allerdings würde ich bei diesem Händler kein Auto mehr kaufen !

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  • annatiko
    antwortet
    Ok, verstehe. Aber schau mal, wie du oben erwähnt hast, mit nem ganz einfachem Gerät innerhalb 1 Minute, kann man bomben sicher
    raus finden ob irgendwo gespachtelt wurde. Ich kenne versierte Autohändler, die mit blose Auge die nachlackierte Stellen finden, wo ich
    mit Lupe nix sehen kann. Wenn eine große, professionelle Autohändler ein Wagen zum Wiederverkauf anschafft, macht er das am
    Schreibtisch? Oder schaut er, oder seine Leute den Wagen von oben bis unten an, misst das Lack ab, macht Probefahrt, etc... Gerade, wenn
    diese Wagen in einem Preissegment von Richtung 30 000 Euro liegt.
    Dann bietet diese Händler den Wagen zum verkauf an, und weiß nicht mehr ob da ein Vorschaden vor liegt?
    Bei einem Fähnchen Händler um die Ecke, und einem Ford Fiesta für 1200 Euro kann ich das vielleicht hinnehmen, aber nicht
    bei einem neuwertigen Dicken.

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  • Big boy
    antwortet
    Annatiko: ich lege Wert darauf, dass ich nicht behauptet habe, dass in meinem Fall der Verkäufer etwas verschwiegen hat. Vielmehr hat der Verkäufer beteuert, dass er nichts von einem Vorschaden wusste.

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  • Big boy
    antwortet
    Meine Erfahrung: 10 Minuten mit dem Lackdickenmesser und wenn gespachtelt wurde, findet man das ! Länger hat der Sachverständige bei meinem 300C auch nicht benötigt um die gespachtelten Stellen zu finden.

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  • Bazooka Joe
    antwortet
    Einfach die Karren, ob neu oder gebraucht, ordentlich checken lassen. Hat mir schon viel Ärger erspart. Ohne Hebebühne kaufe ich gar kein Auto mehr und wenn irgend etwas komisch ist, stehen lassen.
    Aber oft kommt bei vielen die „Geiz ist geil“ Mentalität durch und dann übersieht man gerne mal etwas.....

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  • dtmv6
    antwortet
    Renault Traffic Mittlerer Radstand EZ 12/16 mit 44000km Euro6 fur Eur 12500

    Ich habe 2650 vom Händler zzgl. Kosten für den Sachverständigen zurück bekommen...
    Das aber mit viel viel hin und her wie Drohung mit Anwalt und Anzeige. Der Festgestelle Schaden Betrug 3250. Der Händler hat mich noch um 600 runter gehandelt.

    Reparaturkosten war dann 500 da ich nur den Längstträger, n paar Clipse und Plastikteile neu gemacht habe.

    bei mir war es ein verschwiegener Auffahrunfall vorn. Konnte man nicht sehen da das durch eine neue Frontschürze kaschiert wurde dahinter war alles, selbst der Längsträger, verbogen.
    Der Wagen Hatte NEUEN TÜV (ATU) bei Fahrzeug Übergabe bekommen

    Mein Fazit: Ich werde nie wieder bei einem "Fähnchen Händler" kaufen.
    Denn Recht haben und Recht bekommen sind 2Paar Schuhe in Deutschland


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  • annatiko
    hat ein Thema erstellt Definition Unfallschaden.

    Definition Unfallschaden

    Da wir immer wieder diese Begriff bei verschiedenen Angelegenheiten nutzen, wäre meine Meinung nach, darüber hier zu diskutieren, und bereits
    gemachten Erfahrungen anlässlich dieses Thema auszutauschen.
    Wir heben vor kurzem im Forum einen Fall, die nicht näher betrachtet werden sollte, weil der Betroffene das offensichtlich nicht will, wo er bei einem
    namhaften Autohändler einen Chrysler 300 als Neuwagen? gekauft hatte, wo ein Repariertes Unfallschaden
    vom Verkäufer verschwiegen wurde.

    Es gibt nach meine Auffassung, auch wenn andere hier nicht gleiche Meinung sind, ein Klarer Definition Für Unfallwagen: Zitat aus BGH:

    Ein Mitteilungspflichter Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat,
    auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als
    ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.

    Ein wichtiger Akzent, der diese Urteil setzt, ist das Mitteilungspflicht. Macht das der Verkäufer nicht, gibt es verschiedene Rechtliche Konsequenzen,
    je nach Einzellfall, Fahrzeug Alte, Unfall Unfang, ect...

    Wenn es nur noch um Lackschaden geht, also kein Blechschaden, kann die Sache als Bagatellschaden angesehen werden: BGH Formulierung
    darüber lautet:

    ein Autoverkäufer muss potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden
    sind nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens
    rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht Mitteilungspflicht seien.

    In aller meisten fällen, muss man also nicht wirklich große Experte oder Jurist sein, um diese Definitionen zu verstehen.
    Ich, als private Verkäufer, habe immer an meinen Autos beim Verkauf alles mitgeteilt, was ich wusste, und das natürlich im Kauffertrag
    dokumentiert. Ein Händler steht beim Verkauf noch stärker im Aufklärungspflicht, gerade wenn es um Unfallfreiheit des Fahrzeugs geht.
    Laut BGH muss der Gewerblicher Verkäufer unaufgefordert über die Beschädigungen und Reparaturen mitteilen.

    Meine letzte CRD Dicke, den ich im März verkauft habe, ist von dem Käufer (ein Händler) später als Unfallfrei weiter verkauft worden. Da ist eine
    Anzeige beim Polizei wegen Betrugs gemacht worden, Ich habe aber natürlich in meinem Kaufvertrag detailliert jede Kleinigkeit Dokumentiert.
    mal gucken wie das zu ende geht.

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