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Allgemeine Frage: Privatkauf als Bastlerfahrzeug vom Händler

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    Allgemeine Frage: Privatkauf als Bastlerfahrzeug vom Händler

    Moin zusammen,

    ich hab da mal eine Frage. So fängt ja meistens ein Tread hier im Forum an

    Wenn ich bei den einschlägigen Internetseiten einen Wagen finde der mit gefällt, der Händer der ihn verkauft ihn allerdings nur an Gewerbe oder Export verkaufen will, welche Möglichkeiten habe als Privatperson dann noch?
    Kommt der Wagen dann überhaupt noch in Frage ohne eben ein Gewerbe anzumelden?
    Was wäre wen ich sage, ich habe ein Gewerbe, was allerdings nicht der Tatsache entspricht?

    Nur mal so Informationshalber gefragt
    Grüße
    daPanic

    #2
    Du kannst dich einfach als Gewerbeperson ausgeben... muss ja keiner Nachprüfen

    Das hatten wir hier schonmal diskutiert und es gibt seitens des Verkäufers keine Pflicht, sicherzustellen, dass es sich beim Käufer auch wirklich um einen Gewerbetreibenden handelt. Du schädigst ja nur dir selber weil du so keinen Anspruch auf Gewährleistung hast.
    In jedem Ü-Ei ist ein toter Minion
    Ersatzteile und Trödelkammer

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      #3
      Danke.
      Grüße
      daPanic

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        #4
        Ist nicht richtig! Du mußt dich (bei den meisten seriösen Händlern) als Gewerbetreibender ausweisen d.h. eine aktuelle Gewerbeanmeldung vorzeigen! (Es reicht auch ein Kleingewerbe oder einen ausländischen Passport vorzeigen falls für den Export). Es wird natürlich nicht geprüft was du mit dem Fahrzeug tust, allerdings wird dir kein richtiger Händler eine Rechnung ausstellen auf deine private Adresse (es sei denn es ist gleich mit deinem Gewerbe) außerdem steht (zumindest bei uns) in der Rechnung das Fahrzeug wird an Gewerbetreibende veräußert ohne Rücknahmen und Gewährleistung! Sollte er das nicht tun und es stellt sich raus das Fahrzeug hat gravierende Mängel kannst du ihn natürlich damit konfrontieren und auf Gewährleistung hinweisen!
        5,7 HEMI 300C 345 Cui V8, 07er Ford Crown Victoria 4,6 V8 NYC Yellow Cab sold, 96er Ford Crown Vic 4,6 V8 NYPD AUX sold, 96 Chrysler New Yorker 3,5 sold, 75er Buick Riviera 7,5 V8, 08er Chevy HHR 2,4 LT, Kia Ceed SW 1,6 gt line

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          #5
          Nunmal langsam, wenn der Händler das verlangt ist das sein gutes Recht aber nunmal nicht gesetzlich vorgeschrieben.



          Der Knackpunkt hier ist einfach der Umgang beider Seiten. Es gibt natürlich auch die Händler, die solch eine Vorgehensweise Nutzen um eine Schrottkarre ohne Gewährleistung an den Verbraucher zu bringen und sich damit zu bereichern und eben das soll ja unterbunden werden.

          Und trotzdem kannst du dich, mit ausreichendem Hinweis, auch als Gewerbetreibender an den Endkunden verkaufen...


          Dass du immer gleich aus der Haut springt und sagen musst " ist nicht richtig" Differenzier doch mal .....
          In jedem Ü-Ei ist ein toter Minion
          Ersatzteile und Trödelkammer

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            #6
            Es gibt leider kein Gesetz wo das festgehalten wird, somit gibt es keine Pflicht der Prüfung! Solltest du dich als gewerbetreibender ausgeben und es wird in der Rechnung so vermerkt ist der Kauf an sich nichtig, weil du gelogen hast, dann kommt eine Klage wegen Täuschung, Betrug und Schadenersatz auf dich zu! Sollte der Wagen kaputt sein oder es werden hast du keinerlei Ansprüche. Ansonsten gilt wo kein Kläger da kein Richter! Wenn beide zufrieden sind ist die Welt in Ordnung!
            5,7 HEMI 300C 345 Cui V8, 07er Ford Crown Victoria 4,6 V8 NYC Yellow Cab sold, 96er Ford Crown Vic 4,6 V8 NYPD AUX sold, 96 Chrysler New Yorker 3,5 sold, 75er Buick Riviera 7,5 V8, 08er Chevy HHR 2,4 LT, Kia Ceed SW 1,6 gt line

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              #7
              Er will eben nur keine Gewährleistung / Garantie geben, wenn du erlich bist und sagst du willst den Wagen auch ohne Gewährleistung, wird der dir den schon verhöckern.
              Und wenn Bitches vor meinem Auto stehen , vergessen sie ihren Freund &' wollen fremd gehen.
              ★☆ D O D G E ★☆: Dodge Charger Scat Pack 392 Hemi 2016 Mod. https://www.300c-forum.de/index.php/topic,58774.0.html


              Alter Dicker: https://www.300c-forum.de/index.php/topic,24617.0.html

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                #8
                Bin Verfechter richtiger Aussagen und an sich richtig entspannt, (wer mich kennt weiß es auch) hab allerdings einiges in diesem Forum gelernt
                5,7 HEMI 300C 345 Cui V8, 07er Ford Crown Victoria 4,6 V8 NYC Yellow Cab sold, 96er Ford Crown Vic 4,6 V8 NYPD AUX sold, 96 Chrysler New Yorker 3,5 sold, 75er Buick Riviera 7,5 V8, 08er Chevy HHR 2,4 LT, Kia Ceed SW 1,6 gt line

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                  #9
                  Zitat von Torcida Split 1950 Beitrag anzeigen
                  Er will eben nur keine Gewährleistung / Garantie geben, wenn du erlich bist und sagst du willst den Wagen auch ohne Gewährleistung, wird der dir den schon verhöckern.
                  Das geht leider nicht denn du kannst keine Gesetze ausser Kraft setzten im Klartext: Gewerbe an Privat immer mit Gewährleistung! Ich kann da nur aus Erfahrung sprechen! Was meinst du wie oft kunden zu uns kommen und sagen, ich brauche aber keine Gewährleistung ich unterschreibe dir das sogar! Bringt nix denn es ist gesetzlich vorgeschrieben! Muß jeder für sich entscheiden! Ist was dran kommen die zurück kannst du mir glauben bin 15 Jahre dabei! VW/Audi US Cars und Andere!
                  5,7 HEMI 300C 345 Cui V8, 07er Ford Crown Victoria 4,6 V8 NYC Yellow Cab sold, 96er Ford Crown Vic 4,6 V8 NYPD AUX sold, 96 Chrysler New Yorker 3,5 sold, 75er Buick Riviera 7,5 V8, 08er Chevy HHR 2,4 LT, Kia Ceed SW 1,6 gt line

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                    #10
                    Wie funzt das, wenn man Freiberufler ist? Die melden ja kein Gewerbe an, sind aber auch nicht wirklich privat.

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                      #11
                      Auch ein Gewerbetreibender kann Privcat handeln

                      Kommt halt drauf an als was sie das Produkt kaufen möchten
                      In jedem Ü-Ei ist ein toter Minion
                      Ersatzteile und Trödelkammer

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                        #12
                        Freiberufler werden wie Gewerbetreibende behandelt, der einzige Unterschied besteht im steuerlichen Bereich!
                        5,7 HEMI 300C 345 Cui V8, 07er Ford Crown Victoria 4,6 V8 NYC Yellow Cab sold, 96er Ford Crown Vic 4,6 V8 NYPD AUX sold, 96 Chrysler New Yorker 3,5 sold, 75er Buick Riviera 7,5 V8, 08er Chevy HHR 2,4 LT, Kia Ceed SW 1,6 gt line

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                          #13
                          Es mag möglicherweisee banal wirken, aber im Zweifel hilft ein Blick ins Gesetz:

                          § 13 BGB: "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können". Freiberufler sind Selbstständige, sodass die Frage nach der Einstufung als Gewerbetreibende offenbleiben kann.

                          Steht danach auf Seiten des Verkäufers ein Unternehmer (§ 14 I BGB) und auf Seiten des Käufers ein Verbraucher (§ 13 BGB), liegt im Rahmen eines Kaufs ein sog. Verbrauchsgüterkauf vor (§ 310 III BGB), bei dem gem. § 475 I BGB die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden kann. Steht umgekehrt auf Seiten des Käufers kein Verbraucher, kann die Gewährleitung ausgeschlosen werden, es sei denn, der Verkäufer hat er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen (§ 444 BGB).
                          US 99.5 - America´s Country Station

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                            #14
                            Es gibt einige Urteile des BGH zum Thema aber möchte nicht alles zitieren! Einiges auch im HGB verankert! Stundenlange Unterhaltung führt zu nix, ich kann nur das wiedergeben was meine 15 jährige Erfahrung in der Automobilbranche hergibt und nicht was in Wikipedia steht... letztendlich kannst du alles einklagen in DE!
                            5,7 HEMI 300C 345 Cui V8, 07er Ford Crown Victoria 4,6 V8 NYC Yellow Cab sold, 96er Ford Crown Vic 4,6 V8 NYPD AUX sold, 96 Chrysler New Yorker 3,5 sold, 75er Buick Riviera 7,5 V8, 08er Chevy HHR 2,4 LT, Kia Ceed SW 1,6 gt line

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                              #15
                              Egal welche Emotionen hier hochkochen, es ist doch alles gesagt:
                              1.) Der Verkäufer macht das, um der Gewährleistung beim Verkauf an Privatpersonen zu entgehen.
                              2.) Diese ist gesetzlich verankert und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden, bzw. wenn sie es wird, wird diese Vertragsklausel i.d.R. als ungültig bewertet.
                              3.) Wenn ein Verkäufer sich absichern will, wird er sich die Gewerbeanmeldung (bei Freiberuflern: Bestätigung des FA, bei Kapitalgesellschaften: Eintragung ins HR) zeigen lassen.
                              Und aus...

                              Und ganz ehrlich: Wenn ich das Auto nicht kenne und 100%ig sicher bin, würde ich von einem Händler, der nur an Gewerbe oder Export verkauft, eh nicht kaufen.
                              Zuletzt geändert von Mr.Big; 15.11.2017, 15:41.
                              Mr.Big / Daniel G.

                              Chrysler 300C CRD MY 2006 „Agent Smith“

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