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Anmerkungen zu Felgen Eintragungen

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    Anmerkungen zu Felgen Eintragungen

    Da hier zur Zeit öfters Artikel mit Felgen Eintragungen erstellt werden, möchte ich so manchen Ärger, Zeit und Geld ersparen.

    Grundsätzlich können nur Felgen eingetragen werden die ein Teilegutachten nach §19.3 haben.

    Felgen aus Amiland, China, Uruguay, Belutschistan und dem Rest der Welt, die keinerlei vom deutschen Sachverständigen anerkannte Gutachten oder Nachweise haben, können und dürfen vom Prüfer,
    Sachverständigen oder wie man ihn nennen will, nicht eingetragen werden.
    Es gibt genaue Regeln an die sich der Prüfer halten muss.

    Fakt ist, das Felgen bei denen nur eine Traglast in der Felge eingeschlagen ist, keinerlei rechtliche Möglichkeit auf legale Eintragung besteht.

    Um es auch gleich zu sagen. Es werden bestimmt wieder welche kommen, die sagen, der und der hat es eingetragen, oder vielleicht sie selber. Fakt und unumstößliche Tatsache ist aber auch, das diese
    Eintragungen so legal sind, als wären sie nicht eingetragen. Genaugenomen sind sie die Tinte nicht wert, mit der sie gedruckt wurden. Im besten Falle bekommt man halt nur mittelmäßigen Ärger.
    Eigentlich sollte euer Kollege Nixon euch das ebenfalls Haargenau sagen können, er müsste die Regularien genau so kennen.

    Also bei Felgen ohne entsprechende Nachweise --- Finger weg.
    Ansonsten mit dem Theater Leben.
    The World is to small for rubbish Cars.
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