Hallo im Forum,
ENDLICH - ich habe meinen Dicken gestern bei mir vor die Gartentüre in den tiefen Schnee gestellt.
Nun möchte ich kurz den Ablauf dieses Eigenimportes von DE nach AT, wie in meiner Anmeldung versprochen, schildern.
Als erstes habe ich einen in DE ausfindig gemacht, welcher einen 300C CDR WPCSS Schräghecklimousine (keinen halbfertigen ) BJ 2010 in schwarz ohne Schubkarrengriffe, in vernünftiger Zeit liefern konnte.
Nach Tel. Einigung auf einen Preis, hat der erwählte mir ein Formular "verbindliche Bestellung eines neuen Kraftfahrzeuges" gefaxt.
Diese Bestellung wurde von mir geprüft,unterschrieben und retourgesendet. Somit war die Bestellung fixiert, und mein konnte Seinerseits meinen damals noch zukünftigen Dicken bestellen. Wichtig: keine Vorauszahlungen bis zu Abholung! lieber einen anderen suchen.
Der nächste Schritt war, mir vom die Zulassungsbescheinigung und das Original COC-Papier so wie die Rechnung (egal ob mit oder ohne Deutscher MwSt.)zusenden zu lassen. Die Rechnung braucht natürlich noch nicht als bezahlt bestätigt sein, der Preis sollte aber nachvollziehbar sein - sonst kann´s teuer werden.
Damit ist Schritt eins vollendet.
Bei einem Neufahrzeug ohne Erstzulassung im Ausland wird das Original COC-Papier (EC Certificate Of Conformity) so wie Name und Adresse des neuen Zulassungsbesitzers in Österreich benötigt.
War das Fahrzeug in DE als Tageszulassung angemeldet, so wird die Zulassungsbescheinigung sowie Name und Adresse des neuen Zulassungsbesitzers in Österreich benötigt.
Der Herr Markus Mayerhofer, Manager Service & Homologation bei der Chrysler Generalvertretung, nimmt gegen eine Gebühr von 180.- € die Eintragung in die "Genehmigungsdatenbank" vor. Nach einer gesetzlich dem Generalimporteur vorgeschriebenen maximalen Wartezeit von zwei Wochen (bei mir dauerte die Wartezeit fünf Tage) kann der "Datenauszug" abgeholt werden. Dieser ist ein vierseitiges Heft darin sind alle relevanten Fahrzeugdaten eingetragen. Am Deckblatt dieses Heftes prangt in roter Schrift "EIGENIMPORT".
Damit ist Schritt zwei vollendet.
Als nächstes ist die Steuer bei dem für Sie zuständigen Finanzamt zu begleichen.
Dazu ist der Kaufvertrag, das Datenauszugblatt (Heft), ein Ausweis der Meldezettel, so wie das möglichst ausgefüllte Normblatt NOVA2 (Bezug unter "http://www.help.gv.at/linkhelp/besuc...rmular?id=572" möglich) mitzunehmen. Dieses Formular NOVA2 beinhaltet die "ERKLÄRUNG ÜBER DIE NORMVERBRAUCHSABGABE" und die "FAHRZEUGEINZELBESTEUERUNG". Bei mir ergänzte die nicht ausgefüllten Felder ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Finanzbeamter. Am schnellsten ist es die Steuer bar zu bezahlen, dann wird die Eintragung in das Genehmigungsdatenblatt vom Finanzbeanten sofort freigeschalten. Diese Freischaltung wird für die Fahrzeuganmeldung benötigt.
Die zu erwartenden Steuerlichen Belastungen sind folgendermaßen zu berechnen:
(Netto Kaufpreis x 12% + Bonus /Malus) x 20% = Normverbrauchsabgabe
Netto kaufpreis x 20% = Fahrzeugeinzelbesteuerung
Normverbrauchsabgabe und Fahrzeugeinzelbesteuerung zusammen ergeben die zu entrichtende Steuersumme.
Berechnung von Bonus/Malus: Ab dem 1. Jänner 2010 ist ein CO2-Ausstoß von 160g/km maßgeblich: Wird diese Grenze überschritten, so erhöht sich die Steuerschuld für jedes übersteigende g/km um 25 Euro exkl. MwSt.).
TIPP: lasse Dir auf dem NOVA2 Blatt mit Rundsiegel und Unterschrift die Steuerabfuhr bestätigen, denn mit diesem Nachweis in Original hat Dein in DE kein Problem die DE MwSt. bei Tageszulassung zurückzufordern, oder ohne Tageszulassung, die Steuer nicht abführen zu müssen.
DEM DIE 19% DE MwSt. NICHT ZAHLEN, dass ist völlig unnötig, und führt zu echt nicht notwendigen Problemen. Falls aus welchen Gründen auch immer die 19% DE MwSt. doch bezahlt wurden, dieses bei unserem Finanzamt angeben, und als Vergütung zurückverlangen (ebenfalls Formular NOVA2).
Damit ist der dritte Schritt vollendet.
Versicherung anmelden Nummertafel schnappen, Wagen holen und Geld sparen und (bei mir waren es ca. 6000.-€ Ersparnis).
Die ganze Steuergeschichte kann auch nach der ÜÜberführung erfolgen, dann sind in DE Überführungskennzeichen zu besorgen das kann der machen, aber kostet natürlich Gebühren und Versicherung.
Ich hoffe mit meinen Bericht den Österreichischen Forumsfreunden den Eigenimport aus der EU näher gebracht zu haben.
Die Forumfreunde in DE werden anhand meiner Ausführungen zur Berechnung der KfZ. Steuern in Österreich, über die Steuern in DE glücklich lächeln und künftig das Wort "Märchensteuer" positiver sehen.
na dann Gute Nacht
wünscht Euch
Franz
Ich habe noch vergessen: (Netto Kaufpreis x 12% + Bonus /Malus) x 20% = Normverbrauchsabgabe
Die 12% sind beim CRD und ändern sich je nach Norm Mix Verbrauch, so sind´s bei allen Hemis Beispielweise 16%.
Am einfachsten kann man den %-Satz der Hänlerpreisliste entnehmen, dort ist der anzuwendende Satz immer
ausgewiesen.
so jetzt passt´s
ENDLICH - ich habe meinen Dicken gestern bei mir vor die Gartentüre in den tiefen Schnee gestellt.
Nun möchte ich kurz den Ablauf dieses Eigenimportes von DE nach AT, wie in meiner Anmeldung versprochen, schildern.
Als erstes habe ich einen in DE ausfindig gemacht, welcher einen 300C CDR WPCSS Schräghecklimousine (keinen halbfertigen ) BJ 2010 in schwarz ohne Schubkarrengriffe, in vernünftiger Zeit liefern konnte.
Nach Tel. Einigung auf einen Preis, hat der erwählte mir ein Formular "verbindliche Bestellung eines neuen Kraftfahrzeuges" gefaxt.
Diese Bestellung wurde von mir geprüft,unterschrieben und retourgesendet. Somit war die Bestellung fixiert, und mein konnte Seinerseits meinen damals noch zukünftigen Dicken bestellen. Wichtig: keine Vorauszahlungen bis zu Abholung! lieber einen anderen suchen.
Der nächste Schritt war, mir vom die Zulassungsbescheinigung und das Original COC-Papier so wie die Rechnung (egal ob mit oder ohne Deutscher MwSt.)zusenden zu lassen. Die Rechnung braucht natürlich noch nicht als bezahlt bestätigt sein, der Preis sollte aber nachvollziehbar sein - sonst kann´s teuer werden.
Damit ist Schritt eins vollendet.
Bei einem Neufahrzeug ohne Erstzulassung im Ausland wird das Original COC-Papier (EC Certificate Of Conformity) so wie Name und Adresse des neuen Zulassungsbesitzers in Österreich benötigt.
War das Fahrzeug in DE als Tageszulassung angemeldet, so wird die Zulassungsbescheinigung sowie Name und Adresse des neuen Zulassungsbesitzers in Österreich benötigt.
Der Herr Markus Mayerhofer, Manager Service & Homologation bei der Chrysler Generalvertretung, nimmt gegen eine Gebühr von 180.- € die Eintragung in die "Genehmigungsdatenbank" vor. Nach einer gesetzlich dem Generalimporteur vorgeschriebenen maximalen Wartezeit von zwei Wochen (bei mir dauerte die Wartezeit fünf Tage) kann der "Datenauszug" abgeholt werden. Dieser ist ein vierseitiges Heft darin sind alle relevanten Fahrzeugdaten eingetragen. Am Deckblatt dieses Heftes prangt in roter Schrift "EIGENIMPORT".
Damit ist Schritt zwei vollendet.
Als nächstes ist die Steuer bei dem für Sie zuständigen Finanzamt zu begleichen.
Dazu ist der Kaufvertrag, das Datenauszugblatt (Heft), ein Ausweis der Meldezettel, so wie das möglichst ausgefüllte Normblatt NOVA2 (Bezug unter "http://www.help.gv.at/linkhelp/besuc...rmular?id=572" möglich) mitzunehmen. Dieses Formular NOVA2 beinhaltet die "ERKLÄRUNG ÜBER DIE NORMVERBRAUCHSABGABE" und die "FAHRZEUGEINZELBESTEUERUNG". Bei mir ergänzte die nicht ausgefüllten Felder ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Finanzbeamter. Am schnellsten ist es die Steuer bar zu bezahlen, dann wird die Eintragung in das Genehmigungsdatenblatt vom Finanzbeanten sofort freigeschalten. Diese Freischaltung wird für die Fahrzeuganmeldung benötigt.
Die zu erwartenden Steuerlichen Belastungen sind folgendermaßen zu berechnen:
(Netto Kaufpreis x 12% + Bonus /Malus) x 20% = Normverbrauchsabgabe
Netto kaufpreis x 20% = Fahrzeugeinzelbesteuerung
Normverbrauchsabgabe und Fahrzeugeinzelbesteuerung zusammen ergeben die zu entrichtende Steuersumme.
Berechnung von Bonus/Malus: Ab dem 1. Jänner 2010 ist ein CO2-Ausstoß von 160g/km maßgeblich: Wird diese Grenze überschritten, so erhöht sich die Steuerschuld für jedes übersteigende g/km um 25 Euro exkl. MwSt.).
TIPP: lasse Dir auf dem NOVA2 Blatt mit Rundsiegel und Unterschrift die Steuerabfuhr bestätigen, denn mit diesem Nachweis in Original hat Dein in DE kein Problem die DE MwSt. bei Tageszulassung zurückzufordern, oder ohne Tageszulassung, die Steuer nicht abführen zu müssen.
DEM DIE 19% DE MwSt. NICHT ZAHLEN, dass ist völlig unnötig, und führt zu echt nicht notwendigen Problemen. Falls aus welchen Gründen auch immer die 19% DE MwSt. doch bezahlt wurden, dieses bei unserem Finanzamt angeben, und als Vergütung zurückverlangen (ebenfalls Formular NOVA2).
Damit ist der dritte Schritt vollendet.
Versicherung anmelden Nummertafel schnappen, Wagen holen und Geld sparen und (bei mir waren es ca. 6000.-€ Ersparnis).
Die ganze Steuergeschichte kann auch nach der ÜÜberführung erfolgen, dann sind in DE Überführungskennzeichen zu besorgen das kann der machen, aber kostet natürlich Gebühren und Versicherung.
Ich hoffe mit meinen Bericht den Österreichischen Forumsfreunden den Eigenimport aus der EU näher gebracht zu haben.
Die Forumfreunde in DE werden anhand meiner Ausführungen zur Berechnung der KfZ. Steuern in Österreich, über die Steuern in DE glücklich lächeln und künftig das Wort "Märchensteuer" positiver sehen.
na dann Gute Nacht
wünscht Euch
Franz
Ich habe noch vergessen: (Netto Kaufpreis x 12% + Bonus /Malus) x 20% = Normverbrauchsabgabe
Die 12% sind beim CRD und ändern sich je nach Norm Mix Verbrauch, so sind´s bei allen Hemis Beispielweise 16%.
Am einfachsten kann man den %-Satz der Hänlerpreisliste entnehmen, dort ist der anzuwendende Satz immer
ausgewiesen.
so jetzt passt´s
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