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Heute beim Tüv, war ja klar...

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  • MOPAR-or-no-CAR
    antwortet
    Das wäre super wenn du mir das schicken könntest. Schreib mir am besten eine PN. Warte hier schon seit 2 Tagen auf eine Rückmeldung vom TÜV.

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  • BenOmelo
    antwortet
    Kann ich dir schicken wenn du willst. Von der Sache steht da nur drin das tüv Nord den tüv Süd nicht versteht und auf Paragraph 54 verweist. Fahrzeuge unter 6 Meter benötigen keine Seitenblinker insofern sie nicht von Werk mit solchen ausgeliefert wurden....

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  • MOPAR-or-no-CAR
    antwortet
    Was für eine Mail ist das?

    Habe momentan das Problem mit meinem Tahoe. Der hat rote blinkende Pfeile die mir als Fahrer im Spiegelglas das blinken signalisieren. Meinte dann baue ich Gläser ohne blinkende Pfeile ein. Dies würde auch nicht gehen, da mein Wagen Seitenblinker braucht .

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  • Cram_300C
    antwortet
    Zitat von BenOmelo Beitrag anzeigen
    So der dicke hat tüv. Ich musste allerdings mit einer E-Mail vom tüv Nord kommen bzgl. 54 ....
    Da muss man deren Job machen, damit das klappt

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  • BenOmelo
    antwortet
    So der dicke hat tüv. Ich musste allerdings mit einer E-Mail vom tüv Nord kommen bzgl. 54 .

    Unfassbar wie man sich anstellen kann.

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  • BenOmelo
    antwortet
    Ja so mache ich es auch nur wird das erst Montag werden

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  • peter05
    antwortet
    Wenn sich der Prüfer nicht sicher ist und erst mit dem Vorgesetzten sprechen will, dann ist das doch erstmal nicht verwerflich. Er will halt keinen Fehler machen.
    Warte doch was dabei raus kommt. Danach kannst du ihm ja immer noch den StVZO § 54 vor den Latz knallen.

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  • Dorfpimp
    antwortet
    StVZO § 54:

    1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,...

    wenn also der Abstand zwischen vorderen und hinterem Blinker kleiner als 6 Meter ist, braucht es keine Seitenblinker.

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  • dtmv6
    antwortet
    Ein Chally hat keine Seitenblincker... können also nicht wichtig sein

    DEKRA?

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  • Seppi 1604
    antwortet
    Zum TÜV Nord fahren?

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  • BenOmelo
    hat ein Thema erstellt Heute beim Tüv, war ja klar....

    Heute beim Tüv, war ja klar...

    Hi,
    endlich war es heute soweit, es ging mit dem Magnum zum Tüv und tatsächlich hat’s soweit alles die Zustimmung des Prüfers gefunden. Aber dann kam das Thema Seitenblinker auf, hier will sich der tüv Prüfer mit seinem Chef besprechen weil er meint das es ohne nicht geht.

    Ich könnte ausrasten, mein Mustang hat schon 5 mal Tüv bekommmen (zweimal genau bei diesem Prüfer) und der hat auch kein Seitenblinker.

    Das Datenblatt vom Tüv Nord scheint den Tüv Süd nicht ganz so zu interessieren (kostet ja nur 400€) , die Checkliste habe ich komplett erfüllt.

    Hat jemand einen Tipp wie ich mich gegen die Seitenblinker wehren kann?

    vielen Dank für eure Hilfe

    grüsse
    ben
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