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  • Cosmic
    antwortet
    Zitat von annatiko Beitrag anzeigen

    Das hatte bereits Jemand genau so hin bekommen, weis nicht mehr wer es war, gibts wohl für Ami-s Sondergenehmigung.
    Das sind Ausnahmegenehmigungen des Landrats, ich behaupte mal es ist durchaus möglich und umsetzbar die nachzurüsten. Da hier aber der Landrat entscheidet und deren Verständnis bei sowas wohl nicht hoch ist gehen solche Dinge durch - das meinte ich mit "DE halt"

    Worin sollen sich EU-Rückleuchten von den amerikanischen der C-Ausstattung unterscheiden? Es sind genau die gleichen Teile. Anders ist einzig der Lampensockel und der Kabelbaum, welcher nun mal leider keine Nebelschlußleuchtenfunktion berücksichtigt. So oder so hätte also ein Kabel gezogen werden müssen. Ich hab die Nebelschlussleuchte dort in die Rückleuchte integriert, wo sie auch bei deutschen Modellen sitzt. Von außen schaut also alles aus wie gewohnt. Materialkosten beliefern sich auf keine 15 Euro.
    Es gibt zwei Versionen bei den Amis, eine mit nur einen großen Kammer und dann hast du keine Möglichkeit der NSL. Richtig, anderer Kabelbaum der Rückleuchten (der kurze) wird benötigt und dann kann man die Belegung in den Fahrzeugsteckern über das FCM ändern.

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  • stroker
    antwortet
    Zitat von Cosmic Beitrag anzeigen
    Die NSL wär einfacher gewesen EU Rückleuchten und 2 Klicks in der Elektronik Ist alles vorhanden für EU Betrieb.

    Dass sie die Xenons ohne Reinigungsanlage geschluckt haben wundert mich etwas, aber naja - DE halt.

    Ansonsten - Viel Spaß mit dem Ding.

    Das wäre toll ne - Ne, das bedeutet, wenn du mind. 6 monate drüben gelebt hast und das Fahrzeug auf dich lief, es mit in der "Wohnungsmasse" landet und als "Hausstand" Zollfrei importiert werden darf.

    Für jemanden aus EU dürfte es günstiger sein die Zollgebühren zu entrichten als fiktiv 6 Monate drüben zu leben

    6 Monate drüben gewesen zu sein reichen leider nicht. Es müssen nachweislich (Bescheinigung vom Arbeitgeber und Meldebestätigung) mehr als 365 Tage gewesen sein. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate auf einen zugelassen gewesen sein - dann wird es zollmäßig als Umzugsgut deklariert.

    Bundeswehrangehörige bekommen pauschal keine Fahrzeugtransporte mehr auf Staatskosten erstattet. Meine Abordnung über ein Jahr hat dafür leider nicht gereicht. Voraussetzung ist die Auflösung des deutsche Wohnsitzes, sowie eine vollständiges Umzugszusage für den gesamten Hausstand. Immerhin konnte ich mit den Möbeln einige Ersatzteile für die Oldtimer mitbringen.

    Worin sollen sich EU-Rückleuchten von den amerikanischen der C-Ausstattung unterscheiden? Es sind genau die gleichen Teile. Anders ist einzig der Lampensockel und der Kabelbaum, welcher nun mal leider keine Nebelschlußleuchtenfunktion berücksichtigt. So oder so hätte also ein Kabel gezogen werden müssen. Ich hab die Nebelschlussleuchte dort in die Rückleuchte integriert, wo sie auch bei deutschen Modellen sitzt. Von außen schaut also alles aus wie gewohnt. Materialkosten beliefern sich auf keine 15 Euro.

    Bei den US-Xenonscheinwerfern gab es nichts "zu Schlucken". Das lichttechnische Gutachten der Dekra über die verbauten Scheinwerfer (gemäß DOT-Nummer) besagt, dass die Scheinwerfer ohne SWR und ohne LWR konform mit den EU-Richtlinien sind. Sinngemäß gilt das gleiche für das Abgasgutachten, das EMV-Gutachten, das Bremsgutachten, das Geräuschgutachten... Ist halt ne ganze Menge Papierkram, der aber so mehr oder weniger bei der Dekra fertig gespeichert ist und spezifisch für ein Fahrzeug (für eine Fahrgestellnummer) gegen eine Gebühr bestätigt wird.

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  • TomDK
    antwortet
    Zitat von annatiko Beitrag anzeigen
    Glückwunsch auch von mir. Gut das alles so einfach geklappt hat.
    Und die sache mit dem "Zollfrei" finde ich super. Heisst es das in Prinzip jeder der 6 Monate geduld hat, Zollfrei einführen kann?
    ... oder Bundeswehrangehöriger (setze Botschaftspersonal, UN, etc) .... wer von der "Firma" aus in den USA ist darf ein Auto mit hinnehmen und auch eines zurückbringen. Ehepaare das Ganze mal 2.

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  • annatiko
    antwortet
    Zitat von Cosmic Beitrag anzeigen

    Dass sie die Xenons ohne Reinigungsanlage geschluckt haben wundert mich etwas, aber naja - DE halt.
    Das hatte bereits Jemand genau so hin bekommen, weis nicht mehr wer es war, gibts wohl für Ami-s Sondergenehmigung.

    Für jemanden aus EU dürfte es günstiger sein die Zollgebühren zu entrichten als fiktiv 6 Monate drüben zu leben
    Schade

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  • Cosmic
    antwortet
    Die NSL wär einfacher gewesen EU Rückleuchten und 2 Klicks in der Elektronik Ist alles vorhanden für EU Betrieb.

    Dass sie die Xenons ohne Reinigungsanlage geschluckt haben wundert mich etwas, aber naja - DE halt.

    Ansonsten - Viel Spaß mit dem Ding.

    Und die sache mit dem "Zollfrei" finde ich super. Heisst es das in Prinzip jeder der 6 Monate geduld hat, Zollfrei einführen kann?
    Das wäre toll ne - Ne, das bedeutet, wenn du mind. 6 monate drüben gelebt hast und das Fahrzeug auf dich lief, es mit in der "Wohnungsmasse" landet und als "Hausstand" Zollfrei importiert werden darf.

    Für jemanden aus EU dürfte es günstiger sein die Zollgebühren zu entrichten als fiktiv 6 Monate drüben zu leben

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  • annatiko
    antwortet
    Glückwunsch auch von mir. Gut das alles so einfach geklappt hat.
    Und die sache mit dem "Zollfrei" finde ich super. Heisst es das in Prinzip jeder der 6 Monate geduld hat, Zollfrei einführen kann?

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  • TomDK
    antwortet
    Das freut mich zu lesen, und nun hast du ja wirklich einen "alten Kameraden" mit dem ihr viele Erinnerungen teilt, mitgebracht.
    Welcome back !

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  • stroker
    antwortet
    So als kleiner Nachtrag – der Chrysler ist nach einem letzten Roadtrip quer durch die Staaten von LA nach New York verschifft worden und gut im Oktober in Bremerhaven angekommen.
    Insgesamt haben wir mit dem Wagen in einem Jahr rund 56000km zurückgelegt. Die Schadensbilanz ist sehr überschaubar.
    Am Pikes Peak der Kühler gerissen. Das Zündschloß hatte ne Macke aufgrund eines gebrochenen Kleinteils. Ein ABS Sensor hat ab und an gesponnen. Das wars.

    Im Dezember hatte ich mit der Dekra eine Vorbesprechung bei der abgeklärt wurde was zu machen sei und es wurde ein großes Datenblatt erstellt. Emissionsgutachten (Euro 4), EMV, Lichttechnisches Gutachten usw... gab es alles in einem dicken Dokument. Die Daten für den Wagen sind bei der Dekra hinterlegt.

    Die US Xenon Scheinwerfer sind problemlos ohne Scheinwerferreinigungsanlage und Höhenregulierung eingetragen worden. Hierfür gibt es ein lichttechnisches Gutachten.

    Zu machen war:
    1. Das gelbe Standlicht wurde abgeklemmt. Dafür habe ich einen Sockel in die Nebelscheinwerfer gelegt.
    2. Eine Nebelschlußleuchte muste nachgerüstet werden. (Ich habe seperat ein Relais und einen Schalter gelegt, da der US-Lichtschalter keine NSW-Funktion hat bzw mit eine Softwareänderung zu aufwändig war).
    3. Eine Abschleppöse vorne muste nachgerüstet werden.
    4. Die Fahrgestellnummer muste eingeschlagen werden.
    Also alles recht überschaubar vom Aufwand. Die Kosten waren unterm Strich trotz vollständiger EIgenabwicklung und Umrüstung in Eigenregie trotzdem recht hoch und haben sich nur gerechnet, da wir keine Einfuhrsteuer oder Zollgebühren zahlen musten, da das Fahrzeug über 6 Monate auf mich in den USA zugelassen war. Die Zollabwicklung selbst lief problemlos. Da hatte ich mit unserem zweiten mitgebrachten Wagen (einen 73er Buick) mehr ärger.
    Mit der Versicherung sollte auch keine Probleme geben. Die Kalkulation erfolgte auf Basis der deutschen Schlüsselnummern, auch wenn meine genullt sind.
    Zuletzt geändert von stroker; 19.03.2020, 18:13.

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  • BlackBullet
    antwortet
    Basierend auf dem 300C 5.7l 340 PS, wird aber etwas teurer. Vermute wegen der höheren PS-Zahl.

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  • DanCamillo
    antwortet
    Zitat von BlackBullet Beitrag anzeigen
    Die HUK Coburg hat mir heute ein Angebot gemacht, das ich annehme.
    Als was wird er denn jetzt versichert? Individuell oder basierend auf 'nem Vergleichsfahrzeug?

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  • BlackBullet
    antwortet
    Die HUK Coburg hat mir heute ein Angebot gemacht, das ich annehme.

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  • DanCamillo
    antwortet
    Zitat von BlackBullet Beitrag anzeigen
    Meine Versicherung vom 300C (HUK24) hat glatt abgelehnt.
    Bei den Online-Versicherungen ist es sicher auch schwieriger als bei niedergelassenen Vertretern. Bin auch HUK24 Kunde, den Dodge haben die aber freundlich abgelehnt und mich an die HUK-Coburg verwiesen. Die Online-Buden versichern wohl nur, was auch im System steht, die klassischen Versicherer können auch nach Vergleichsfahrzeugen suchen. Das war jetzt zumindest bei mir der Fall.

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  • annatiko
    antwortet
    Zitat von Wahni Beitrag anzeigen
    Komisch, daß ich bei der Allianz keine Probleme hatte, da ne Versicherung abzuschließen.
    Hängt wahrscheinlich damit zusammen, das Allianz bereits ähnliches Fahrzeug versichert hat und die Daten im Bestand hat.
    Wenn ein Versicherung die Schlüssel Numern 2 und 3 nicht im eigenen Katalog hat, dann können die erst einmal nix mit anfangen.

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  • BlackBullet
    antwortet
    Meine Versicherung vom 300C (HUK24) hat glatt abgelehnt. Morgen werde ich es weiter versuchen, heute war wohl nicht mein Tag.Daten von meinem 300C kann ich ja haufenweise anbieten. Aber für heute reicht's mir.
    Zuletzt geändert von BlackBullet; 28.03.2019, 23:20.

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  • DanCamillo
    antwortet
    Ich habe meinem Versicherungsmakler einen ganzen Haufen Informationen mitgebracht, die ihm belegt haben, daß der Magnum ein 300C ist. Also wurde der so versichert. Hätte ich das jetzt mit 'nem Charger vor, wäre es das gleiche.
    LX-Plattform, gleicher Innenraum, gleiche Motor-/Antriebspalette......das kann man ja mit Bildern und Interneteinträgen belegen. Ein bisschen Überzeugungsarbeit tut den Rest. Bei'm 300C sehe ich es wie Wahni, was soll da problematisch sein?

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