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ZOLLRICHTLINIEN FUER EINFUHR AUS NICHT EG LAND

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    ZOLLRICHTLINIEN FUER EINFUHR AUS NICHT EG LAND

    Hier findet ihr einen Text und Link zur Einfuhr von Fahrzeugen aus einem NICHT EG Land. Ein freier Gebuerenrechner ist ist auch dabei

    Ich möchte ein Kraftfahrzeug aus einem Land, das nicht zur EG gehört, einführen. Welche Einfuhrabgaben fallen an?

    Bei der Einfuhr von Waren aus einem nicht zur EG gehörenden Land (Drittland) sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code/Codenummer) ein Produkt zugeordnet wird.
    Die deutsche Zollverwaltung bietet einen kostenlosen Zugriff auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) an.
    Dort können Sie die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen einsehen.

    Pkws sind den Codenummern 8703 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 10 %. Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz) beträgt 19 %.
    Pick-Ups sind in der Regel den Codenummern 8704 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 22 %. Der EUSt-Satz beträgt 19 %.

    Für die Einfuhrabfertigung ist es grundsätzlich erforderlich, die Einfuhrwaren bei der Zollstelle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel schriftlich auf dem Vordruck 0737 des Einheitspapiers. Der förmlichen Zollanmeldung sind die Rechnung, die Frachtunterlagen sowie je nach Einzelfall oder auf Verlangen der Zollstelle weitere Unterlagen beizufügen. Der Vordruck 0737 ist im örtlichen Formularhandel, bei der Industrie- und Handelskammer oder als Einzelstück bei der Zollstelle erhältlich. Im Merkblatt zum Einheitspapier finden Sie eine Anleitung zum Ausfüllen des Vordrucks. Die aktuelle Version des Merkblatts finden Sie unter der Rubrik Merkblätter. Alternativ können Sie die Zollanmeldung auch über das Internet abgeben.
    Die Einfuhrabgaben sind grundsätzlich sofort zu entrichten.
    Für die Erledigung der Einfuhrformalitäten sind grundsätzlich Sie selbst als so genannter Einführer verantwortlich. Sie können sich dabei von einer Spedition, einem Kurierdienst oder ähnlichen Dienstleistungsunternehmen vertreten lassen. EG-ansässige Unternehmen bieten die Übernahme der Zollformalitäten als Dienstleistung an und verfügen über so genannte Aufschubkonten, so dass die Einfuhrabgaben dann nicht sofort in bar entrichtet werden müssen. Diese Unternehmen können oft auch zusätzliche Vereinfachungen im Hinblick auf die Art der Zollanmeldung in Anspruch nehmen.

    Hier ist der Link
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