Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Daschcams zulässig.
Einklappen
X
-
Sehr gute Entscheidung!
Komm auch DU zum 8. CTB am 14. September 2019
Mein 300er Touring 3.5er AWD BJ 05 mit Gasanlage, 22"er Schmidt Evos, Frontgrill in Wagenfarbe, GTS Covers komplett vorne + LED Fernlicht +30%TF,
Kommentar
-
Ob die so gut ist wird sich zeigen. Der Deutsche ist aus Prinzip eine Petze... Ich für meinen Teil hab schon probleme mit den Hilfsscherrifs ab 60+, wenn da nun noch die Fraktion der Jungpapas und sonstigen Jammerlappen dazukommt - na ich weiß nicht.
Wenn man es halbwegs klug angestellt hatte wurden die Aufnahmen ja bisher auch genutzt, wer natürlich seine halbe Urlaubsfahrt mit angegeben hat ist selber schuld.In jedem Ü-Ei ist ein toter Minion
Ersatzteile und Trödelkammer
Kommentar
-
Hi, @Olli.
Wenn du eine Thread aufmachst, um darin auf einen Artikel zu verlinken, wäre es schön wenn du dabei auch ein knappe Zusammenfassung schreibst.
So kann man grob einschätzen, ob sich das Klicken lohnt und worum es geht, um dann den kompletten Inhalt zu lesen (oder auch nicht). Klar ist das nun motzen auf hohem Level und ist gewiss auch nicht böse gemeint. Aber, wenn ich z.B. gerade mit dem Handy im Forum serve, habe ich oft keine Lust auf Links zu Seiten, die u.U. nervig aufgebaut sind oder mit Werbung überflutet sind. Wenn es aber wirklich (für mich) interessant ist, würde ich nach einer knappen Erläuterung des Inhalts evtl. doch klicken.
Zudem behält der Thread auch dann noch seinen Wert, wenn der verlinkte Artikel mal verschwindet und nicht mehr verfügbar ist.
(so... genug OT gemeckert... ich drücke nun auf den Link... Beim Schreiben hat mich die Neugierde gepackt :-) )LINK: 2013er Charger SRT8 - 6.4 (392 cui) ............................
LINK: ehemaliger 2007/08er 300C Touring CRD (182 cui)
LINK: 1966er elCamino 400cui (noch immer mein Hubraumstärkster)
LINK: Youtube - ElTobbyOB
Kommentar
-
tobias_hesse
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.
Das permanente Aufzeichnen bleibt dennoch unzulässig, die Richter verwiesen hier auf das Datenschutzgesetz. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.
Kameras sollen Aufnahmen selbst überschreiben
Trotz der Einschränkungen aus Datenschutzgründen gab der BGH in seiner Urteilsbegründung einen Hinweis, wie Dashcams in Zukunft auszusehen haben. Demnach sei es "technisch möglich", eine "kurze Aufzeichnung des unmittelbaren Unfallgeschehens zu gestalten" - etwa durch ein "dauerndes Überschreiben in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs". Dadurch würde eine anderweitige Nutzung der Aufnahmen unmöglich.
Die Entscheidung fiel aufgrund eines Streitfalls aus Magdeburg, dort waren zwei Autofahrer beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern der kleinen Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen hatte und schuld am Unfall war. Dies wurde ihm aber in der Vorinstanz verwehrt."
2005-2006: 300C Sedan 3,5 -- 2006-2010: 300C Sedan CRD -- 2010-2013: 300c Sedan CRD -- 2013-2015: Grand Cherokee CRD "S-Limited" -- seit 2015 Grand Cherokee SRT8
- 1 Likes
Kommentar
-
Zitat von Cosmic Beitrag anzeigenOb die so gut ist wird sich zeigen. Der Deutsche ist aus Prinzip eine Petze... Ich für meinen Teil hab schon probleme mit den Hilfsscherrifs ab 60+, wenn da nun noch die Fraktion der Jungpapas und sonstigen Jammerlappen dazukommt - na ich weiß nicht.
Wenn man es halbwegs klug angestellt hatte wurden die Aufnahmen ja bisher auch genutzt, wer natürlich seine halbe Urlaubsfahrt mit angegeben hat ist selber schuld.
Bislang haben die meisten Gerichte ja anders geurteilt und die Aufnahmen gar nicht erst angesehen, eben wegen fehlender Rechtssicherheit.....das dürfen sie in Zukunft.
Kommentar
-
roenne ... besten Danke. Nun ist der Thread gewappnet für die Ewigkeit. :-)
Ich hab ihn eben auch gelesen und eindeutig ist die Rechtsprechung ja zum Glück noch nicht. So wie es da steht finde ich es vollkommen in Ordnung. Bei einfachen Verkehrsverstössen werden demnach die Videos wohl nicht ausgewertet. Wenn es aber um Aufklärung von Sachschaden (Unfall) geht, können sie u.U. hinzugezogen werden. Das ist doch super!
Ich finde auch hier sollte gelten, dass man sich nicht selber belasten muss. Wenn "meine" Aufnahmen also zu meinem Nachteil werden, dann fände ich es auch problematisch. Vor allem, wenn man z.B. von diversen kleine Vergehen, die evtl. noch auf dem Speicher zu finden sind auf ein "Fahrverhalten" des Fahrers schliessen könnte.
Auch bedenklich ist, wie viel Kameras und Kamera-ähnliche Sensoren sich schon in vielen Fahrzeugen befinden. Nicht, dass es mal so weit geht und wir eine Art BlackBox von der Versicherung oder sonst wem aufgebrummt bekommen. Tesla ist da ja z.B. schon weit vorn. Und Ford (mein ich) bietet mittlerweile in ihren sportlichen Modellen schon integrierte Action-Cams in der Aufpreisliste an.
Es bleibt Abzuwarten. Wichtig: Wer sich nichts zu schulden kommen lässt, braucht auch nichts zu befürchten (dieser Langweiler!).Zuletzt geändert von tobias_hesse; 15.05.2018, 12:45.LINK: 2013er Charger SRT8 - 6.4 (392 cui) ............................
LINK: ehemaliger 2007/08er 300C Touring CRD (182 cui)
LINK: 1966er elCamino 400cui (noch immer mein Hubraumstärkster)
LINK: Youtube - ElTobbyOB
Kommentar
-
Zitat von tobias_hesse Beitrag anzeigenHi, @Olli.
Wenn du eine Thread aufmachst, um darin auf einen Artikel zu verlinken, wäre es schön wenn du dabei auch ein knappe Zusammenfassung schreibst.
So kann man grob einschätzen, ob sich das Klicken lohnt und worum es geht, um dann den kompletten Inhalt zu lesen (oder auch nicht). Klar ist das nun motzen auf hohem Level und ist gewiss auch nicht böse gemeint. Aber, wenn ich z.B. gerade mit dem Handy im Forum serve, habe ich oft keine Lust auf Links zu Seiten, die u.U. nervig aufgebaut sind oder mit Werbung überflutet sind. Wenn es aber wirklich (für mich) interessant ist, würde ich nach einer knappen Erläuterung des Inhalts evtl. doch klicken.
Zudem behält der Thread auch dann noch seinen Wert, wenn der verlinkte Artikel mal verschwindet und nicht mehr verfügbar ist.
(so... genug OT gemeckert... ich drücke nun auf den Link... Beim Schreiben hat mich die Neugierde gepackt :-) )2005er Touring, schwarz, kw1, 5,7, AWD, Bernds Bremsscheiben mit Brembo Belägen, LPG, ein Fahrer
- 1 Likes
Kommentar
-
Die Frage wird sowieso sein, wie lange das akzeptiert wird mit den Beweisen der Dashcam. Gerade in Bezug auf die neue Datenschutzrichtlinie der EU die in wenigen Tagen umgesetzt wird...2014 Ford Explorer Limited V6 3.5 4WD
2010 Ford F150 XLT V8 5.4 4x4 Raptor Projekt
Ex - 2005 Chrysler 300C V8 HEMI Sedan
Ex - 2002 Ford Explorer Limited V8 4.6 4WD
Ex - 2009 Chevrolet Tahoe LTZ V8 5.3 AWD
Kommentar
-
Zitat von MOPAR-or-no-CAR Beitrag anzeigenDie Frage wird sowieso sein, wie lange das akzeptiert wird mit den Beweisen der Dashcam. Gerade in Bezug auf die neue Datenschutzrichtlinie der EU die in wenigen Tagen umgesetzt wird...In jedem Ü-Ei ist ein toter Minion
Ersatzteile und Trödelkammer
Kommentar
-
Es geht doch nur darum, das die Gerichte die Aufnahmen nun verwenden dürfen, trotz das dass permanente Aufnehmen verboten war und auch immer noch ist.
Der Kläger ist deswegen durch alle Distanzen gegangen, weil das für den Laien ja nicht nachzuvollziehen ist, das die Unschuld auf Video bewiesen ist, dies aber nicht verwendet werden darf, weil die Vorinstanzen den Datenschutz höher bewerteten als den Schaden des Klägers.
Ich denke das in Zukunft die Dashcam generell erlaubt wird, auch mit permanenten Aufnahmen. Ist ja auch im Interesse der Versicherungen und der Polizei. Jedoch werden wohl die Hersteller der Dashcams diese so entwickeln müssen, das ausschließlich Behörden Zugriff auf die Aufnahmen haben. Somit wäre die Datenschutz Problematik erledigt.
Kommentar
-
klingt in der Theorie toll und logisch und einfach und wird in der Praxis 5 - 10 Jahre dauern also weiter freudig filmen und zusammenschneiden was man brauchtIn jedem Ü-Ei ist ein toter Minion
Ersatzteile und Trödelkammer
Kommentar
-
Zitat von Cosmic Beitrag anzeigenklingt in der Theorie toll und logisch und einfach und wird in der Praxis 5 - 10 Jahre dauern also weiter freudig filmen und zusammenschneiden was man braucht
Kommentar
Kommentar