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Frage zu Unfallschaden-Regulierung

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    Frage zu Unfallschaden-Regulierung

    Sachverhalt: Gestern Abend den "Dicken" nach Aufarbeitung und Nano-Versiegelung abgeholt - gefreut wie toll er jetzt aussieht - heute Vormittag hat die Nachbarin unseren Kleinwagen beim ausparken "nicht gesehen" .
    Hinterer Stoßfänger, linker hinterer Kotflügel -"Matsche"
    Frage: Muß die gegn. Versicherung die Neuversiegelung der bei der noch zu erfolgenden Reparatur neu angebrachten und neu lackierten Teile übernehmen?
    Bin dankbar für hilfreiche Antworten
    Colonel
    HEMI KILLER - Schnellster Trecker am Niederrhein

    #2
    Re: Frage zu Unfallschaden-Regulierung

    Ich denke schon, wenn du die Rechnung fuer die Nano Versiegelung vorlegen kannst, seh ich keinen Grund, warum nicht.
    Meine Mailbox ist voll: c r y n o o l A T g m a i l D O T c o m

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      #3
      Re: Frage zu Unfallschaden-Regulierung

      Ich denke schon, wenn du die Rechnung fuer die Nano Versiegelung vorlegen kannst, seh ich keinen Grund, warum nicht.
      Hallo Roger

      ..so sehe ich das auch.

      Gruß auch an Sabine

      Helmut

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        #4
        Re: Frage zu Unfallschaden-Regulierung

        F*** Roger, das hat wehgetan

        Sollte aber (mit Beleg) kein Problem bei der Regulierung werden.

        Wenn doch: Ruf mich einfach mal an (RA-Kosten sind Teil des Unfall-Schadens :.

        So, Büro ist jetzt geschlossen. Ab nach Hause.

        Grüße & Trost auch an Sabine

        Thoma$
        und Grüße vom BRICK

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          #5
          Re: Frage zu Unfallschaden-Regulierung

          Wenn doch: Ruf mich einfach mal an (RA-Kosten sind Teil des Unfall-Schadens :.

          So, Büro ist jetzt geschlossen. Ab nach Hause.
          aha, noch ein Kollege hier im Forum?
          US 99.5 - America´s Country Station

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            #6
            Re: Frage zu Unfallschaden-Regulierung

            ja, wird gezahlt- gibs am besten gleich einem Anwalt und entweder Du oder der beauftragt einen Gutachter- der hält es im Gutachten fest und es läuft dann normalerwiese problemlos. den Anwalt muß die Versicherung des Gegners zahlen.

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