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1%-Regelung / Kostendeckelung

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    #31
    Re: 1%-Regelung / Kostendeckelung

    Servus,

    meine Erfahrungen als Selbsständiger sind folgende.

    Diese Info habe ich von meinem Steuerberater, den ich als sehr fähig ansehe. Im übrigen habe ich es auch selbst 7 Jahre lang problemlos so praktiziert.

    Ich habe das Auto vor meinem Dicken als Fimenfahrzeug in meinen Büchern geführt. Die ersten 4 Jahre hatte ich es geleast.
    Danach habe ich es übernommen und auf 3 Jahre abgeschrieben.

    Um dein Firmenfahrzeug privat zu nutzen mußt Du die 1%-Regelung anwenden. D.h. Du kannst sämtliche anfallenden Kosten wie z.B. Sprit, Versicherung, Steuer, Reparaturen, Parkgebühren usw. voll absetzen und brauchst auch kein Fahrtenbuch zu führen.
    Folgende Voraussetzungen mußt Du erfüllen:
    1. Das Fahrzeug muß mindestens 50% geschäftlich genutzt werden.
    2. Du mußt monatlich 1% des Listenpreises (nicht Kaufpreis) als Einkommen versteuern.

    Sollte das Finanzamt herausfinden, daß Du das Fahrzeug mehr privat als geschäftlich nutzt, kann es sein daß das FA das Fahrzeug rückwirkend aus den Büchern streicht.

    Nagelt mich jetzt bitte nicht fest, aber so hat es mir mein Steuerberater erklärt.
    Mitlerweile bin ich von der 1%-Regelung weg und notiere mir alle Fahrten die ich geschäftlich mache und berechne jeden gefahrenen Kilometer mit 0,30€ als Ausgabe.

    Hoffe ich konnte dir damit helfen
    3.0 CRD SRT-Design

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      #32
      Re: 1%-Regelung / Kostendeckelung

      Mittlerweile bin ich von der 1%-Regelung weg und notiere mir alle Fahrten die ich geschäftlich mache und berechne jeden gefahrenen Kilometer mit 0,30€ als Ausgabe.
      Das zunächst gesagte ist perfekt richtig!

      JEDOCH

      Mit den 0,30/km wird nicht funktionieren. Wenn man ein Fahrtenbuch führt (und das Fahrtenbuch vom FA anerkannt wird) werden die Gesamtkosten (inkl. AfA) aufgeteilt auf Privat- und Geschäftskilometer. Die 30C/km gehen nur (bei Selbständigen) wenn man mind. 50% Privatnutzung hat und das Fahrzeug im Privatvermögen ist.
      Es gibt kein Problem das groß genug sein könnte, dass wir es nicht ignorieren könnten - CRD Touring 2008-er Dänemark-Import

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        #33
        Re: 1%-Regelung / Kostendeckelung

        Sorry wenn ich mich mißverständlich ausgedrückt habe.
        Es ist auch so wie Du gesagt hast:
        Ich bin selbstständig, das Auto wird nicht mehr als Firmenfahrzeug geführt, ich fahre über 50% privat und ich schreibe alle geschäftlichen Fahrten auf.
        3.0 CRD SRT-Design

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          #34
          Re: 1%-Regelung / Kostendeckelung

          Gestern kam ein neuer Einwurf meines Kollegen:

          Bei der Ermittlung der Kostendeckelung seien nicht die Echtkosten des Betriebes für das Fahrzeug, d.h. die Netto-Kosten anzusetzen, sondern immer die Brutto-Werte incl. MWst. Begründung: Auch bei der 1%-Regel wird der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs angesetzt.

          Richtig oder falsch?
          Ab 06/2014 Charger SRT8 Bj. 2012, weiß, Corsa Sport, Lockpick, Vialle LPI mit Doppeltankanlage (85l netto)
          Von 12/2006 bis 06/2014 300C SRT8, Prins VSI mit Doppeltankanlange (145l netto) - 280.000km vernünftiger Spaß ;-)

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            #35
            Re: 1%-Regelung / Kostendeckelung

            Auch bei der 1%-Regel wird der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs angesetzt.
            Das ist richtig.
            Die Schlussfolgerung daraus klingt logisch, ob sie stimmt kann ich leider nicht sagen.
            Mr.Big / Daniel G.

            Chrysler 300C CRD MY 2006 „Agent Smith“

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              #36
              Re: 1%-Regelung / Kostendeckelung

              Meines Wissens werden die Bruttobeträge bei der Deckelung angesetzt. Man muss aber berücksichtigen, dass nicht alle Kosten umsatzsteuerpflichtig sind (Bsp. KFZ-Steuer). D.h. die Kosten werden angesetzt wie bei jemanden der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
              Es gibt kein Problem das groß genug sein könnte, dass wir es nicht ignorieren könnten - CRD Touring 2008-er Dänemark-Import

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