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Wildunfall vs. Polizei

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    Re: Wildunfall vs. Polizei

    ja da hast du recht...als mir mein chevy pickup abgebrannt ist, war ich auch ziemlich im sack...ich trauere auch heute noch diesem männerauto hinterher...aber man kommt drüber hinweg...und nur am rande, ich hatte bloss eine haftpflicht auf den wagen, weil er nur eingestellt war...und bei brandschaden zahlt die versicherung in dem fall nicht...somit habe ich nicht einen cent für das auto bekommen

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      Re: Wildunfall vs. Polizei

      Wär der nix?

      Klick
      Meine Mailbox ist voll: c r y n o o l A T g m a i l D O T c o m

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        Re: Wildunfall vs. Polizei

        Traum. Nein ich muss mich auch durch die neue Lebens Umstrukturierung etwas anpassen.
        Daher passt das alles gerade wie es ist. Der Unfall hatt auch seine guten Seiten ...

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          Re: Wildunfall vs. Polizei

          Wär der nix?

          Klick
          WOW...Glückskind...schau mal...der ist ja nun wirklich echt klasse...also da würde sogar ich den golf weit nach hinten schieben...

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            Re: Wildunfall vs. Polizei

            Hallo Herr xxx,



            uns ist aufgefallen, dass das Abschleppen von Ihrem Wildunfall noch nicht verrechnet wurde.

            Ich werde heute die Rechnung schreiben und diese Ihnen zusenden.

            Spätestens wenn das Fahrzeug abgeholt wird, sollte diese Rechnung bezahlt sein.



            Mit freundlichem Gruß

            ...

            Regelt das nicht die Versicherung? !

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              Re: Wildunfall vs. Polizei

              Wer hat dein Wagen abgeschlept?
              Life is too short for ugly cars. SRT Power.

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                Re: Wildunfall vs. Polizei

                Die Werkstatt wo der Wagen jetzt steht. Der Schlepper wurde durch die Polizei gerufen.

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                  Re: Wildunfall vs. Polizei

                  Abscleppkosten werden in der Regel von Teilkasko Versicherung übernommen.

                  Ein Auszug aus dem Leistungs Katalog:

                  ... Die Teilkasko reguliert in der Regel Wildschäden infolge von Unfällen mit Haarwild, seltener aber durch Federwild verursachte Mängel am Auto. Entsprechende Ausweichmanöver und ihre Folgen sind auch in den seltensten Fällen einkalkuliert...

                  ... Die Abschleppkosten nach einem Schadensereignis und die Kosten eines eventuell notwendigen Sachverständigen sind mit der Teilkasko häufig abgesichert. Alle anderen Unfallkosten sind dagegen nicht von der Versicherung abgedeckt...
                  Life is too short for ugly cars. SRT Power.

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                    Re: Wildunfall vs. Polizei

                    Danke für deinen Beitrag. Habe bei der Versicherung heut angerufen. Die übernehmen die Kosten.
                    Die hatten eher auf die Anfrage von der Werkstatt gewartet. Was ich seltsam finde ist das die Werkstatt
                    auf einmal so Geld geil geworden ist. Sprich vorher waren sich sehr entgegenkommend mit Zahlungen usw.
                    Dies änderte sich nachdem klar wurde das der Wagen ein Totalschaden ist. Heute bei dem Telefonat sagte man
                    mir das es schön wäre wenn das Geld für den Abschleppdienst bald zahlen würde. Daraufhin sagte ich das
                    die Rechnung hierfür bei der Versicherung einzureichen ist. Dies würde Ihnen aber zulange dauern usw ...

                    Ich habe von Ihnen keine Abtretungserklärung, daher wird die Versicherung Ihnen das Geld für die
                    Abschleppkosten überweisen und nicht uns.Sie können die bezahlte Rechnung bei Ihrer Versicherung dann einreichen.
                    Bitte bezahlen Sie die Rechnung bis zur Abholung des Fahrzeuges, damit wir diesen Vorgang abschließen können und
                    das Fahrzeug dem Abholer aushändigen können.

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                      Re: Wildunfall vs. Polizei

                      Von anständigen Werkstätten kenne ich das so: der Kunde gibt der Werkstatt die Abtretungserklärung seiner Ansprüche an die Versicherung und die Werkstatt holt sich dort selbst ihre Kohle. Zumindest bei großen Beträgen.
                      Mr.Big / Daniel G.

                      Chrysler 300C CRD MY 2006 „Agent Smith“

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                        Re: Wildunfall vs. Polizei

                        Von anständigen Werkstätten kenne ich das so: der Kunde gibt der Werkstatt die Abtretungserklärung seiner Ansprüche an die Versicherung und die Werkstatt holt sich dort selbst ihre Kohle. Zumindest bei großen Beträgen.
                        Das ist richtig,aber man stelle sich mal vor, man hat ein Auto eines Kunden stehen, den man eigentlich nicht kennt, alles andere als ein Stammkunde halt.
                        Das Auto ist Totalschaden, wird von einem Aufkäufer, der von einer Versicherung geschickt wurde, abgeholt. Den Aufkäufer kennt man auch nicht.
                        Man macht ja auch keinerlei Umsatz aus der Situation.
                        Da es sich um einen Kaskoschaden handelt, ist eine Bezahlung der Abschleppkosten durch die Versicherung nicht unbedingt normal.
                        Beim Kaskoschaden ist der entstandene Schaden ohne alle Nebenkosten die Entschädigungsgrenze.
                        Und nun gib mal als Werkstatt das einzige Pfand, das Du noch hast aus der Hand ohne Geld bekommen zu haben.

                        Das ist, wie wenn Du einem Fremden 500€ in die Hand drückst, in der sicheren Annahme das Geld wieder zu bekommen.

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                          Re: Wildunfall vs. Polizei

                          Bernd Du hast natürlich recht, das ist sehr einzelfallabhängig.
                          Mr.Big / Daniel G.

                          Chrysler 300C CRD MY 2006 „Agent Smith“

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                            Re: Wildunfall vs. Polizei

                            @Bernd Das ist natürlich ...

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