Bin da gerade auf etwas interessantes gestoßen.
Als geweblicher Verkäufer ist man nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Käufer wahrheitsgemäße
Angaben im Kaufvertrag macht. Unterschreibt ein Käufer als gewerblicher Käufer und wird im
Kaufvertrag daher einvernehmlich jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, so ist der Kaufvertrag
samt Gewährleistungsausschluß auch dann gültig, wenn der Käufer später darlegt, daß er eben kein
Gewerbe angemeldet und folglich auch nicht als gewerblicher Käufer unterschrieben hat.
Warum ist das interessant? Weil man als Firma als Verkäufer an einen privaten Käufer ansonsten
immer in der Gewährleistungsfalle steckt. Egal, wie alt der Verkaufsgegenstand auch immer ist.
Das führt letztlich dazu, daß es immer weniger preisgünstige, weil relativ alte Fahrzeuge mit hohen
Kilometerleistungen auf dem Markt gibt. Die gehen gerade aufgrund dieser unsinnigen gesetzlichen
Regelung stattdessen meistens ins Ausland, weil sich kaum jemand dafür die Gewährleistung ans
Bein heften lassen will.
Als geweblicher Verkäufer ist man nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Käufer wahrheitsgemäße
Angaben im Kaufvertrag macht. Unterschreibt ein Käufer als gewerblicher Käufer und wird im
Kaufvertrag daher einvernehmlich jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, so ist der Kaufvertrag
samt Gewährleistungsausschluß auch dann gültig, wenn der Käufer später darlegt, daß er eben kein
Gewerbe angemeldet und folglich auch nicht als gewerblicher Käufer unterschrieben hat.
Warum ist das interessant? Weil man als Firma als Verkäufer an einen privaten Käufer ansonsten
immer in der Gewährleistungsfalle steckt. Egal, wie alt der Verkaufsgegenstand auch immer ist.
Das führt letztlich dazu, daß es immer weniger preisgünstige, weil relativ alte Fahrzeuge mit hohen
Kilometerleistungen auf dem Markt gibt. Die gehen gerade aufgrund dieser unsinnigen gesetzlichen
Regelung stattdessen meistens ins Ausland, weil sich kaum jemand dafür die Gewährleistung ans
Bein heften lassen will.
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