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Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

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    Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen


    Kam gerade mit der Post.

    Moin an alle geblitzen, oder Kenner der Situation.!

    Wer von Euch ist hier schon geblitzt worden, bzw. kennt den Blitzer auf der A1 Dibbersen?

    Zulässige Geschwindigkeit auf der BAB 120, gemessen nach Toleranzangabe 154kmh.

    Wenn es stimmt ok. War ich zu schnell und muß dafür geradestehen.

    ABER ich fahre nie schneller als 20 kmh über erlaubte Geschwindigkeit mit Tempomat!!!

    Mein Gefühl sagt mir, es kann nicht stimmen.

    Wer kennt diesen Blitzer?
    300C CRD Sedan, Silber,  Erstzulassung 19.6.2008   
    Luxury-Paket, Elektr. Pedalverstellung. Geiler Arsch.
    Einstieghilfe. Sitzheizung vorne und hinten

    #2
    Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

    Da steht (noch) kein fester Blitzer...
    Wie dein Auto hat 1,9 Liter….
    meine Cola-Flasche hat ja schon 2 Liter!

    Beim Tanken nun auch mit einem breiten Grinsen...

    Zum Glück damals NICHT in SILBER oder SCHWARZ gordert!

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      #3
      Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

      In dem Bußgeld Bescheid steht auch die Messmethode. Je nachdem welches Gerät benutzt wurde kann dir dann ein Fachmann bestimmt sagen ob ein Einspruch sinn macht oder nicht.
      Hubraum statt Spoiler

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        #4
        Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

        Das ist ok.
        Aber ich fahre wirklich nicht so schnell. Jetzt glaube ich nochmehr das ein Fehler vorliegt. Wenn bei den mobilen was falsch eingerichtet ist!!!
        Ich kann mir einfach nicht vorstellen so schnell gewesen zu sein. 140 kmh ja, aber keine 157 kmh.
        300C CRD Sedan, Silber,  Erstzulassung 19.6.2008   
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          #5
          Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

          In dem Bußgeld Bescheid steht auch die Messmethode. Je nachdem welches Gerät benutzt wurde kann dir dann ein Fachmann bestimmt sagen ob ein Einspruch sinn macht oder nicht.
          Ist erst die Anhörung.
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            #6
            Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

            lies nach wie zuverlässig der blitzer ist. wenn sehr zuverlässig, dann überleg dir ob du die punkte mitnimmst oder jemand anders als fahrer angibst. es finden sich mit hilfe von google hilfsbereits aushilfsfahrer, die dann bestimmt hinterm steuer gesessen haben. du zahlst die strafe, und den "fahrer", er kassiert die punkte auf sein konto.

            warum? weil du nun innerhalb von 12 monaten nach rechtskräftigkeit des bescheides aufpassen musst. ein zweits mal mit 21 oder mehr, und du bnist 4 wochen fussgänger. ausserdem verfallen die punkte in ienme wiederholungsfall nicht nach einem jahr, sondern erst nach 5 jahren.

            hab das ganze mit 2 mal 26 kmh ausserorts letzt4es jahr hinter mich gebracht, dachte, scheiss drauf, du warst es und nun halt 4 wochen fussgänger. erst danach wurde mir klar, dass ich mir nun im grunde 5 jahre lang nix leisten darf, denn die punkte bleiben nun stehen....

            da hätt ich leichter einem aushilfsfahrer 500 gegeben....

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              #7
              Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

              Warum sollte er so was riskieren? Aushilsfahrer? Unter umständen kann das schief gehen, dann ist das Lappen definitiv weg.
              37 Zu schnell kostet nur 120€ + 1Punkt. Zahlen und aufpassen ist beste Lösung.
              Life is too short for ugly cars. SRT Power.

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                #8
                Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen



                Wenn ich wirklich zu schnell war stehe ich dazu. Dann ist es eben mein 1 ter Punkt.
                300C CRD Sedan, Silber,  Erstzulassung 19.6.2008   
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                Einstieghilfe. Sitzheizung vorne und hinten

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                  #9
                  Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

                  Warum sollte er so was riskieren?
                  hast du schon alles gelesen was ich schrieb? die begründung hab ich für mich pers. doch gleich mit angegeben. ich bin auch dazu gestanden, und bin 4 wochen halt zu fuss gegangen. da war mir aber noch nicht klar, dass nun 5 jahre ziemliche vorsicht geboten ist.

                  ich steh für mich immer noch dazu: ich hätt leichter....

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                    #10
                    Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen



                    Stimmt alles. Fahrverbot ist für mich nicht schlimm. Bin im Winter sowieso 6 Monate weg.

                    Die 5 Jahre geben mir aber schon zu denken.
                    300C CRD Sedan, Silber,  Erstzulassung 19.6.2008   
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                    Einstieghilfe. Sitzheizung vorne und hinten

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                      #11
                      Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

                      Highländer anschreiben! Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, so viel ich weiß.
                      5 Jahre bleiben Punkte erst ab 2 Stück stehen.

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                        #12
                        Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

                        Highländer anschreiben! Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, so viel ich weiß.
                        5 Jahre bleiben Punkte erst ab 2 Stück stehen.
                        schrieb ich doch. 2 mal oin einem jahr bei mir, also 4 wocehn fussgänger. kein thema. aber nun haab ich die punkte für 5 jahre aufm konto.

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                          #13
                          Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

                          Highländer anschreiben! Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, so viel ich weiß.
                          5 Jahre bleiben Punkte erst ab 2 Stück stehen.
                          schrieb ich doch. 2 mal oin einem jahr bei mir, also 4 wocehn fussgänger. kein thema. aber nun haab ich die punkte für 5 jahre aufm konto.
                          Heißt das 2 mal im Jahr Punkte und dann bleiben die 5 Jahre?
                          300C CRD Sedan, Silber,  Erstzulassung 19.6.2008   
                          Luxury-Paket, Elektr. Pedalverstellung. Geiler Arsch.
                          Einstieghilfe. Sitzheizung vorne und hinten

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                            #14
                            Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

                            das ist doch mit der Punktereform geändert worden, wenn ich mich nicht irre.

                            Punkte verlängern sich nicht mehr automatisch bei einem weiteren Punkt.
                            Löschung berechnet sich jetzt immer nach Eintragungsdatum.
                            2005-2006: 300C Sedan 3,5 -- 2006-2010: 300C Sedan CRD -- 2010-2013: 300c Sedan CRD -- 2013-2015: Grand Cherokee CRD "S-Limited" -- seit 2015 Grand Cherokee SRT8

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                              #15
                              Re: Geblitzt, was nun??? Blitzer A1 Dibbersen

                              Einfache Ordnungswidrigkeiten bleiben 2½ Jahre im Register eingetragen. Nur wenn es sich um eine grobe Pflichtverletzung handelt, für die der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vorsieht, gilt eine Frist von 5 Jahren; ebenso lange bleiben eintragungspflichtige Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug eingetragen. Diese Fristen beginnen mit dem Datum der Rechtskraft, nicht mit dem Begehungsdatum (Tattag).

                              Nur wenn wegen einer eintragspflichtigen Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird, gilt eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Sie beginnt erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens aber 5 Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung.

                              Ordnungswidrigkeit
                              2½ Jahre

                              Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot
                              5 Jahre

                              Straftat
                              5 Jahre

                              Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis
                              10 Jahre

                              Nach dem neuen System richtet sich die Punktezahl nach
                              der Schwere der Tat:

                              Ordnungswidrigkeit
                              1 Punkt

                              Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot
                              2 Punkte

                              Straftat
                              2 Punkte

                              Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis
                              3 Punkte

                              Damit stehen Punktebewertung und Tilgungsfrist in einer
                              engen Beziehung:

                              Tat mit 1 Punkt
                              2½ Jahre

                              Tat mit 2 Punkten
                              5 Jahre

                              Tat mit 3 Punkten
                              10 Jahre
                              Wie dein Auto hat 1,9 Liter….
                              meine Cola-Flasche hat ja schon 2 Liter!

                              Beim Tanken nun auch mit einem breiten Grinsen...

                              Zum Glück damals NICHT in SILBER oder SCHWARZ gordert!

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