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1% Regelung bei Selbständigen

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    #31
    Re: 1% Regelung bei Selbständigen

    Klar ist das immer vom Einzelfall abhängig. Aber in dem Fall wäre es ja sogar ein Zweitwagen des Chefs,
    der überwiegend privat genutzt wird. Und da vermutet wohl das FA, dass es in erster Linie darum geht
    die MwSt geltend zu machen. Die Vermutung ist ja auch nicht sooo abwegig...

    Und da es nicht meine Firma ist, werde ich natürlich nicht verlangen, dafür schwere Geschütze aufzufahren.
    Ich bin halt leider nur ein Lohnsklave...
    Mr.Big / Daniel G.

    Chrysler 300C CRD MY 2006 „Agent Smith“

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      #32
      Re: 1% Regelung bei Selbständigen

      Aber in dem Fall wäre es ja sogar ein Zweitwagen des Chefs,
      der überwiegend privat genutzt wird. Und da vermutet wohl das FA, dass es in erster Linie darum geht
      die MwSt geltend zu machen. Die Vermutung ist ja auch nicht sooo abwegig...
      Gut, das ist ja dann eine "offensichtliche" Absicht, dem Fiskus ein Schnäpchen zu schlagen. Aber einen Tipp:
      Selbst wenn ein Fahrzeug vom Finanzamt als zu "groß" eigestuft wird, kann es lediglich Abschreibungen oder Leasingraten
      kürzen, nicht aber Betriebskosten und Versicherungsbeiträge

      Was ist der Unterschied zwischen einem Arzt und einem Polen? Der Pole weiß, was Dir fehlt!

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        #33
        Re: 1% Regelung bei Selbständigen

        Allerdings versperrt man sich mit der 1%-Regelung einen möglichen Steuervorteil:....
        Habe noch vergessen zu erwähnen, dass 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu gerechnet wird.

        Was ist der Unterschied zwischen einem Arzt und einem Polen? Der Pole weiß, was Dir fehlt!

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          #34
          Re: 1% Regelung bei Selbständigen

          Ich hatte gerade eine Betriebsprüfung für 2010/2011/2012 , mein Fahrtenbuch wurde nicht anerkannt .
          Range Rover für 107.000,-€ . Dann mal viel Spaß beim rechnen meiner Nachzahlung.

          Zwei Anmerkungen noch vom Prüfer:
          Wir können auch 2008 noch mit einbeziehen aber darauf verzichte ich.
          90% aller Fahrtenbücher halten einer wirklichen Prüfung nicht Stand.

          Anmerkung meines Steuerbüros:
          99%
          Das kann ich nur unterschreiben!

          Natürlich werden bei einer Betriebsprüfung deutlich mehr Fahrtenbücher anerkannt, wenn der
          Prüfer z.B. feststellt, dass es für das Finanzamt wenig bringt das Fahrtenbuch zu kippen, ist er eher
          geneigt es durchzuwinken.
          Wenn er es kippen will, kann er es fast immer! Beispiel: Die vollständige Anschrift des Landgericht Koblenz fehlt im Fahrtenbuch,
          Hinweis von mir, die Fahrt wurde mit der Gerichtskasse abgerechnet und der Zahlungseingang dieser Fahrt ordnungsgemäß verbucht -
          Prüfer beharrt auf seinen Standpunkt und bekommt vor dem Finanzgericht im "Rahmen eines Vergleichs" Recht und sagt, der Hinweis,
          dass die Fahrt weiterberechnet wurde heilt nicht den Mangel der unvollständigen Anschrift.
          Über 90% der Fahrten meines Geschäftswagens werden an Kunden weiter berechnet und natürlich als Einnahmen versteuert,
          da lohnt es sich für das FA die 1% Regel anzuwenden.

          Auch die Sache mit den Anschaffungskosten statt des Listenpreises bei Fahrzeugen, die es in D. nie gegeben hat,
          kommt auf den Prüfer und das ggf. den Richter beim Finanzgericht an, wenn es ein "ähnliches" Fahrzeug gibt, wird
          mit richterlichem Segen geschätzt - natürlich kann man alle Rechtsmittel ausschöpfen und vielleicht bekommt
          man sogar vor dem Bundesfinanzgericht sein Recht, aber wer geht wirklich das (Kosten-)Risiko über alle Instanzen ein?
          Es gibt kein Problem das groß genug sein könnte, dass wir es nicht ignorieren könnten - CRD Touring 2008-er Dänemark-Import

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