Habe Heute mit meiner Bankberaterin gesprochen und die gab mir diesen Tip der ein oder andere sollte ich mal ein Kopf drüber machen da kommt mal schnell nen kleines Urlaubsgeld bzw evtl nen Felgensatz zusammen.
Stichtag Zeit bis zum 31.12,2014
Dem Urteil der Richter zufolge können Bankkunden ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
1-Euro-Stück in der HandFoto: K.-U. Häßler/Fotolia.com
Betroffene müssen sich aber sputen. Alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte verjähren zum 31.12.2014! Verweigern die Institute die Erstattung des Bearbeitungsentgelts müssen Verbraucher noch in diesem Jahr verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Ein Schreiben an die Bank oder Sparkasse genügt nicht! Hat das Kreditinstitut die Forderung abgelehnt, kann die Verjährung zum Beispiel nur durch die Erhebung einer Klage oder die Einschaltung eines Ombudsmannes gehemmt werden.
Im Mai hatte der BGH Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13). Sie stellten kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürften deshalb nicht verlangt werden. Auch seien die Banken und Sparkassen aufgrund gesetzlicher Pflichten gehalten, die Bonität des Darlehensnehmers zu prüfen. Die dafür vom Kunden zu erbringende Gegenleistung sei allein der zu zahlende Zins. Ein gesondertes Entgelt für vorbereitende Tätigkeiten halten die obersten Richter nicht für zulässig.
Folge der Urteile ist, dass Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, gegenüber ihrem kreditgebenden Institut einen Erstattungsanspruch haben. Dazu müssen sie die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern. Hilfe dabei bietet unser Musterbrief.
Ansprüche auf Erstattung eines im Jahr 2004 gezahlten Entgelts sind zum Teil ebenfalls noch nicht verjährt. Es gilt die zehnjährige kenntnisunabhängige Höchstfrist. Sie endet taggenau. Der Bundesgerichtshof schreibt hierzu in seiner Pressemitteilung: "Ausgehend hiervon sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten - kenntnisunabhängigen - 10jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind." Das heißt, war das Bearbeitungsentgelt im November/Dezember 2004 zu zahlen, haben Betroffene gegenüber ihrem kreditgebenden Institut ebenfalls einen Erstattungsanspruch. Für diese Fallkonstellation bieten wir einen gesonderten Musterbrief an.
Auch hier gilt: falls die Institute die Erstattung des Bearbeitungsentgelts verweigern, müssen Betroffene ihre Ansprüche durch verjährungshemmende Maßnahmen (z. B. Klageerhebung oder Einschaltung eines Ombudsmannes) gegenüber ihrem Kreditinstitut anmelden.
Kommentar