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Alles was üs schwizer bewegt (Schweizer SPAM)

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    Re:

    ist leider nicht möglich..also hab auch schon bei mehrer anbietern von scheiben in der schweiz nachgefragt und die bieten keine gutachten an..typisch😈

    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

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      Re: Alles was üs schwizer bewegt (Schweizer SPAM)

      Sagt mal ist es richtig, dass Spurplatten/Distanzscheiben in der Schweiz nicht erlaubt sind?nbsp;JEden Anbieter, welchen ich anschriebe, sagt dass es für Spurplatten keine Eignungserklärungen oder DTC Gutachten gibt.
      Woll ja nur ne 5mm Scheibe pro Rad....

      Danke
      Gruss
      JOH
      Frag mal bei Lester an - http://www.lester.ch/
      Da hab ich grad für einen Mini JCW Distanzscheiben gekauft mit Gutachten

      Kommentar


        Re: Alles was üs schwizer bewegt (Schweizer SPAM)

        Besten Dank Greesoo.
        NAch Anfrage dort hat mir der Händler bestättigt, dass es für einen 300cer kein Gutachten in der Schweiz gibt.
        Möglich wäre ein DTC Gutachten. Da dieses aber 3000CHF kostet und sie nur sehr wenig verkaufen, macht dies kein Anbieter.

        Also Thema gegessen...
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          Re: Alles was üs schwizer bewegt (Schweizer SPAM)

          Gibt es nichts aus Deutschland mit TÜV oder ABE?
          Ich hab ja für Bernds Bremse auch nur eine ABE und krieg die eingetragen, und als nächstes versuch ich mit einem TÜV-Gutachten meine Monostar einzutragen.
          A: Wieivel schluckt den der?<br><br>B: Mehr als deine Freundin

          Kommentar


            Re: Alles was üs schwizer bewegt (Schweizer SPAM)

            Soviel dazu (am Beispiel Felge):
            Zitat :
            Eignungserklärungen:
            Eine Eignungserklärung muss vom Hersteller des Rades ausgestellt sein. Diese enthält die Bezeichnung, die Dimensionen des Rades
            sowie die genaue Bezeichnung der Fahrzeugtypen, für die das Rad zugelassen werden kann. Ebenso muss das Befesstigungsmaterial,
            falls diese ändert, auf der Eignungserklärung mit aufgeführt werden (Adapter, Zentrierringe, Schrauben, Muttern). Die Eignungserklärung
            muss mit Stempel und Unterschrift im Original vorliegen
            Eignungserklärungen oder beglaubigte Kopien originaler Eignungserklärungen vom Importeur oder Vertreiber der Räder können
            anerkannt werden. Im Falle von beglaubigen Kopien kann die Zulassungsbehörde Einsicht in die originalen Dokumente verlangen.
            • TüV-Teilegutachten: Ein TüV-Gutachten wird als Eignungserklärung für Felgen nicht anerkannt. Mit dem Unterzeichnen der Eignungserklärung übernimmt der Felgenhersteller
              für sein Produkt und allfällige Schäden die Haftung (Produktehaftpflicht). Der TüV-Prüfbericht enthält keine Garantie und keine Unterschrift des Felgenherstellers und erfüllt somit nicht die Anforderungen, die an eine Eignungserklärung
              gestellt werden.
            • ABE: Eine Allgemeine Betriebserlaubnis die vom Deutschen Kraftfahrbundesamt (Bundesbehörde) ausgestellt wird, kann anstelle einer
              Eignungserklärung für Felgen anerkannt werden.


            ABE "kann" also , muss aber nicht.(wusst ich auch noch nicht)
            TüV Gutachten ist wertlos.
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