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Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

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    Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

    Also liebe Leute mit Ahnung,

    eine Bekannte von uns hat vor einem Monat einen Gebrauchten bei einem Fähnchenhändler gekauft und nun ist er mit Kupplungsschaden erlitten, der Händler ist so "Kulant" und nimmt den Wagen zurück, behauptet aber das er 20 % des Kaufpreises einbehalten muss.

    Und das wäre auch noch rechtens.

    Laut der Bekannten waren keine Vorschäden bekannt!

    Nun nach meinem Rechtswissen und nach meiner Auffassung muss ein Händler doch innerhlab der ersten 6 Monate nachweisen das sein Auto I.O. war und nicht anders rum.
    Was im Umkehrschluss heissen würde, er MUSS 100% des Kaufpreises erstatten!!!??

    Seit mir nicht Böse wenn ich bitte das nur rechtlich fundierte Antworten hier was taugen, in denen man sich auch auf § beziehen kann und ICH sie dem Kerl um die Ohren hauen kann. ( Der Typ von Ihr kann angeblich morgen nicht )

    Danke für eure Hilfe
    V8 separates the men from the boys

    #2
    Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

    nach deutschem recht, hat der verkäufer die möglichkeit, den mangel 2x auszubessern, nach dem 3ten mal kannst das fahrzeug unter rückgabe des vollen kaufpreises zurückgeben.

    wenn der verkäufer den wagen sofort zurücknimmt, ist das ein schuldeingeständnis, dass an dem auto irgendwas nicht ganz ok war.
    wenn du das auto schon weg hast, hast du leider auch die beweise vernichtet, wenn nicht, ab zum anwalt.

    in der sache würde ich eh einen anwalt besuchen, denn da lösen sich manche probleme von ganz alleine.

    was den abzug von 20% des kaufpreises geht, das klingt sehr stark nach erfunden.
    das kann ein händler nur bei einem neuwagen machen, wenn er ihn hinterher weiterverkaufen muß und du ihn durch die nutzung im wert gemindert hast. denn er ist ja dann gebraucht.


    Endlich ohne Holz unterwegs!

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      #3
      Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

      Mein Rat - ohne weitere Diskussion zum Anwalt.

      Alles andere ist zwar im ersten Moment günstiger, kann aber hinterher teurer werden.

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        #4
        Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

        Alles andere ist zwar im ersten Moment günstiger, kann aber hinterher teurer werden.
        Genau so sehe ich das auch!
        Diese Händler heutzutage drehen dir größtenteils nur Schund an, leider!
        Grauer 3 Liter CRD Kampfkanister mit dem richtigen ARSCH
        Tuning: K.A.W. Tieferlegungsfedern - Smoked/Clear SML - 68 SMD LED Nebler - 2 x 7 Zol TFT in den Kopfstützen - DVD Player in MK - LED Innenraumbeleuchtung - Startech Türpappen - Startech Schaltkanuf - 100mm Endrohre - 20 SRT Räder - EBC Turbo Groove - EBC Yellow Stuff

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          #5
          Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

          Hallo,

          mit meinem Händler, der mir den Dicken verkauft hat, liege ich genau wegen solcher Scheiße vor Gericht. Erstmal: Schriftlich auf den Mangel hinweisen und Nacherfüllung unter Fristsetzung verlangen, gemäß BGB § 439 Nacherfüllung. Nacherfüllung hat nach diesem § und einem Urteil (das ich Dir raussuchen müsste) am Ort des Verbrauchers stattzufinden, d.h. für eventl. Transport etc. ist der Verkäufer verantwortlich! Will Deine Bekannte keine Nacherfüllung (d.h. Kupplung repariert), kann sie alternativ eine Minderung oder auch die Rückabwicklung verlangen. Das ist Käuferentscheidung, NICHT die des Verkäufers! Wenn sich der Fähnchenhändler quer stellt, geh zum Anwalt - die eventl. Klage gewinnt sie, und der Händler weiß das auch. Er versucht nur glimpflich davon zu kommen...

          Viele Grüße
          Peter
          Mein Ex-Dicker: 300C 5.7 V8 HEMI Touring

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            #6
            Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

            Ne Frechheit..viel Erfolg
            New Car - New Ride
            3.5L V6 70000km neu: VIPER Wheels (9x22“) mit 265/30 R22 (Hankook) Edelstahldoppelrohr - Auspuffanlage und KW V1 Gewinde...WR -> 9x20" Startech black mit 255/40 R20 Yokohama.

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              #7
              Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

              Wie mehrmals schon geschrieben: Gleich zum Anwalt.
              2005-2006: 300C Sedan 3,5 -- 2006-2010: 300C Sedan CRD -- 2010-2013: 300c Sedan CRD -- 2013-2015: Grand Cherokee CRD "S-Limited" -- seit 2015 Grand Cherokee SRT8

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                #8
                Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

                Danke für die ANtworten Jungs!!

                Da gibt es nur 1 Problem!!

                Die gute hat keine Rechtschutzversicherung!!!!!!
                V8 separates the men from the boys

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                  #9
                  Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

                  Bei der Sachlage egal ... Anwalt darf der Fähnchenhändler auch noch zahlen.
                  2005-2006: 300C Sedan 3,5 -- 2006-2010: 300C Sedan CRD -- 2010-2013: 300c Sedan CRD -- 2013-2015: Grand Cherokee CRD "S-Limited" -- seit 2015 Grand Cherokee SRT8

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                    #10
                    Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

                    Was soll das Schreiben aufsetzen schon kosten...100-200 Euro...?
                    ...erstens zahlt das bei der Rechtlage sowieso der Händler und weniger als die 20% der Kaufpreis sind es alle mal oder?
                    New Car - New Ride
                    3.5L V6 70000km neu: VIPER Wheels (9x22“) mit 265/30 R22 (Hankook) Edelstahldoppelrohr - Auspuffanlage und KW V1 Gewinde...WR -> 9x20" Startech black mit 255/40 R20 Yokohama.

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                      #11
                      Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

                      ja sicher, ist das weniger als 20% des Kaufpreises, nur so ist das manchmal leider bei jungen frauen die sich gerade scheiden lassen, SIE hat keine grosse Lust auf streitereien, naja habe ihr angeboten da heute nachmittag mal mit ihr hin zu fahren und dem ( wahrscheinlich zufälliger Weise ) Südländischen Verkäufer ins Gewissen reden, ich denke das ein Mann in meiner Gewichtsklasse mehr Eindruck machen kann als eine Frau!!???

                      Wenn sie das nicht annimmt, dann kann ich ihr auch nicht weiter helfen!
                      V8 separates the men from the boys

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                        #12
                        Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

                        Danke für die ANtworten Jungs!!

                        Da gibt es nur 1 Problem!!

                        Die gute hat keine Rechtschutzversicherung!!!!!!
                        Das ist shitegal, sie wird in jedem Falle Recht bekommen und die Kosten muss die Gegenseite tragen! Mach da richtig Rabatz, wenns freundlich nicht funktioniert. Nimm ihm das BGB mit oder sowas...

                        Viele Grüße und Erfolg!
                        Mein Ex-Dicker: 300C 5.7 V8 HEMI Touring

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                          #13
                          Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

                          Wenn sie das nicht annimmt, dann kann ich ihr auch nicht weiter helfen!
                          Ladyrules ..... :
                          2005-2006: 300C Sedan 3,5 -- 2006-2010: 300C Sedan CRD -- 2010-2013: 300c Sedan CRD -- 2013-2015: Grand Cherokee CRD "S-Limited" -- seit 2015 Grand Cherokee SRT8

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                            #14
                            Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

                            so habe mich jetzt mal etwas in die Sache eingelesen!! und bin auch die

                            $$ 346, 358 und 365 BGB gestosen, welche durch die EU Richtlinie 1999/44/EG gestützt werden!!!

                            mal sehen was er damit anfangen kann!!

                            grins
                            V8 separates the men from the boys

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                              #15
                              Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagenkauf ( RECHT DRINGEND )

                              Puh - scheint mir hier eine Ansammlung urbaner Legenden aus dem Bereich des deutschen Rechts zu sein:

                              Irgendwie alles richtig - und doch wieder falsch...

                              Aber losgelöst davon ist festzuhalten, dass etwaige §§-Kentnisse den Verkäufer nicht wirklich überzeugen werden. Denn was er nicht kennt
                              peilt er eh nicht. Also mußt du ihm das plastisch vor Augen führen, dass er bereits durch die Rücknahme des KfZ in der Pflicht ist, den gesamten Kaufpreis
                              (abzgl. gezogener Nutzung) an den Käufer zurückzuerstatten.
                              Also lass dir die Rückgabe des KfZ an den Verkäufer schriftlich geben und dann sollte er auf diese Pflichten hingewisen werden.
                              Oder mach es wie ein guter Anwalt: Verhandel über den Abschlag, den er haben will und akzeptiere nach entsprechendem Gefeilsche den Betrag.
                              Ist allemal besser als Jahrelang dich mit dem Typen (außergerichtlich aber auch gerichtlich) zu stressen.
                              Denn am Ende gewinnen bei so etwas nur die Anwälte... PEACE!

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