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Auto: Dodge Charger R/T 2015
Felgen: BORBET XA 9 x 20 , LK 5/115, ET 15, Gutachten gibt es für den 300C SRT (RZ-061172-A0-015 ) , damit ist die Eintragung für den Charger problemlos gewesen.
952,- € plus Märchensteuer für 4 Felgen
Reifen: Vredestein Wintrac PRO 3, 245 / 45 R 20 XL 103V TL ,
732,- € plus Märchensteuer für 4 Reifen
ich klinke mich mal hier ein, ohne einen neuen Thread zu eröffnen.
Ich werde im Moment noch wahnsinnig. Mein Charger rollt wieder auf der Straße nach einer größeren Unfallreparatur.
Nun zu meinem Felgenproblem. Ich fahre seit dem ich meinen Charger habe, noch mit den vom Vorbesitzer bestellten 17 Zöllern von Mopar herum. Ich habe bereits meinen Umrüster (Mandt), sowie zwei Tüv Rheinland Stationen angefahren. Jeder sagt mir, dass ich keine 300c Felgen fahren darf.
Man würde mir partout keine Felgen eintragen, wenn ich ein 300c Gutachten vorlegen würde. Wie habt ihr es gelöst? Habt ihr Tipps für mich? Mir gefallen einige Felgen aus dem Zubehör für den 300er.
Habt ihr die gleichen Probleme in Sachen Felgen gehabt?
Mandt sagt, dass ich niemals Felgen eingetragen bekomme und nur original Mopar fahren dürfe. Der Tüv sagt, es muss zwingend der Charger im Gutachten stehen, egal, ob der 300c Plattformgleich ist.
Danke euch vorab.
Ich fahre folgendes:
Dodge Charger LD von Ende 2015
Modell SE
3,6er Pentastar
Mandt sagt, dass ich niemals Felgen eingetragen bekomme und nur original Mopar fahren dürfe. Der Tüv sagt, es muss zwingend der Charger im Gutachten stehen, egal, ob der 300c Plattformgleich ist.
Das ist falsch.
Die Borbet-Felgen, die ich weiter oben dargestellt habe, haben ein Gutachten für den Chrysler 300C SRT, was aber nicht automatisch eine ABE ist. Sie müssen also noch im KFZ Brief eingetragen werden.Mit diesem Gutachten habe ich die Felgen dem TÜV Nord zur Einzelabnahme vorgestellt, weil der Dodge nicht im Gutachten steht und etwas mehr Einpresstiefe verlangt. Der Prüfer hat das Gutachten als "Gutachten eines vergleichbaren Fahrzeuges" akzeptiert und die Abnahme vorgenommen.
Die Abnahme wurde in der Reifenwerkstatt durchgeführt, die Herren haben die passenden Felgen direkt beim Hersteller bestellt und einen Prüfer dazugeholt, der die Marken Chrysler / Dodge kennt.
Allerdings wird es wohl problematisch, Originalfelgen vom 300C auf dem Charger einzutragen, denn im Allgemeinen hat man für die Originalfelgen kein extra Gutachten / ABE, da das ganze NEUE Auto eine Betriebserlaubserlaubnis im KFZ Brief eingetragen bekommt.
Mir gefallen einige Felgen aus dem Zubehör für den 300er.
grundsätzlich kann jede Felge, deren Maße stimmen (ET, etc.) und über ein Traglasgutachten verfügt, welches der halben Achslast entspricht, eingetragen werden.
Solche Zubehörfelgen findest Du z.B. hier: https://www.felge.de/alufelgen/?pid=10290
Zuletzt geändert von Carjacker; 21.10.2019, 11:52.
danke für die Infos. Habt ihr irgendwelche Schriftstücke erhalten, die mir bei einer Abnahme helfen könnten?
@ Blackbullet: Heißt dies, ich darf maximal 19 Zoll fahren? Wo liegt der Unterschied zum Allrad? Die Daten zum Allrad lesen sich bis auf die paar PS Leistung gleich.
Den Unterschied zwischen AWD und RWD bezüglich der zugelassenen Felgen weiß ich leider nicht. Die Übersicht auf der Internetseite stellt ja auch "nur" die werksseitig für den Charger vorgesehenen Felgen-Reifen-Kombinationen dar.
Wenn die Felgenmaße passen und ein Festigkeitsgutachten vorliegt, kann ( fast ) alles eingetragen werden. So wie Carjacker das auch schon geschrieben hat.
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