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Tagfahrlicht

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    Tagfahrlicht

    Hi mal eine Frage,

    ich habe bei meinem Dodge eingebaute Tagfahrlichter. Diese waren allerdings nicht angeschlossen. Es war aber alles vorbereitet. Ich denke mal, dass es daran liegt, dass die Scheinwerfer an bleiben obwohl das Hauptlicht an ist. Dies ist nicht erlaubt meine ich? Kann mir dazu jemand was sagen, wegen TÜV.

    Des weiteren, wenn ich diese anschließenße, dann flackern Sie zu Beginn. Wenn ich den Motor starte geht es dann weg. Bild im Anhang. Kann mir da jemand was zu sagen? Hat das mit der Bordspannung zu tun oder so?

    Liebe Grüße

    Timo

    #2
    Re: Tagfahrlicht

    TFL kann nicht mit Abblendlicht zusammensuchten (angenommen das es geschwächt nicht als Positionslicht dient).
    F.I.A.T. - FCAk Italian Automobiles from Turin, drive Mopars!

    Buy & drive Hybrids...because I need the Gas!

    TFL? Licht aus - Denken ein! www.dadrl.pl

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      #3
      Re: Tagfahrlicht

      Ich verstehe die Frage nicht ganz. Wo sind denn die TFL? Und welche Scheinwerfer bleiben an?

      Arons Antwort ist richtig. Wenn das Abblendlicht an ist müssen die TFL aus sein oder, wie es inzwischen bei einigen Herstellern gemacht wird, gedimmt. Wenn Du also aufgrund der Ländereinstellung immer das Abblendlicht an hast, ist das TFL aus (da es ja vermutlich keine Dimmfunktion hat).
      Mr.Big / Daniel G.

      Chrysler 300C CRD MY 2006 „Agent Smith“

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        #4
        Re: Tagfahrlicht

        Zitat von ARON
        TFL kann nicht mit Abblendlicht zusammensuchten (angenommen das es geschwächt nicht als Positionslicht dient).
        Was gilt denn als Positionslicht? Ich habe mir diese (siehe Foto) vor ein paar Jahren einbauen lassen
        und vor dem dann ansehenden TÜV-Termin deaktiviert, da die auf "Dauerbetrieb" eingestellt waren.
        Wenn die als Positionslichter durchgehen, dann wäre das ok - wenn nicht, dann sind die sinnlos, da
        ich sowieso immer mit Licht fahre.

        Volker

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          #5
          Re: Tagfahrlicht

          Mach Dir doch das original TFL (gedimmtes Fernlicht) über den an, dann hast Du bestimmt auch keine Probleme beim TÜV.
          Gruß

          Sebastian

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            #6
            Re: Tagfahrlicht

            Auszug aus Wikipedia:

            Nachrüstung nach R87/R48
            Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmungen bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
            Montageort: Fahrzeugfront
            Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
            Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
            Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
            Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
            Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen.

            Nachrüstung nach R7
            Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
            Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
            Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief.
            Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.

            Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung 48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

            Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann in der Kaskoversicherung zur Kürzung der Entschädigungsleistung kommen, sofern bei einem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichter „zu Showzwecken“ erhältlich sind.

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              #7
              Re: Tagfahrlicht

              Zitat von ARON
              TFL kann nicht mit Abblendlicht zusammensuchten (angenommen das es geschwächt nicht als Positionslicht dient).
              Was gilt denn als Positionslicht?nbsp;Ich habe mir diese (siehe Foto) vor ein paar Jahren einbauen lassen
              und vor dem dann ansehenden TÜV-Termin deaktiviert, da die auf "Dauerbetrieb" eingestellt waren.
              Wenn die als Positionslichter durchgehen, dann wäre das ok - wenn nicht, dann sind die sinnlos, da
              ich sowieso immer mit Licht fahre.

              Manche Nachrüst-TFL aus LEDs haben solche Funktion wie viele moderne Fzg-e jetzt ab Werk d.h. dass sie geschwächt auch als (zusätzliche) Standleuchten dienen - das ist z.B. bei meisten neuen MB so - allerdings nicht in solcher Ausführung in allen Ländern zugelassen (angeblich D zählt auch dazu), daher bedingt empfehlenswert.
              Die sichere und meist zugelassene Lösung ist: Licht aus/nur TFL - Positionslicht - Abblendlicht. In keinem Land muss oder soll TFL mit Positionslicht leuchten (Achtung modernes Volvo)!
              F.I.A.T. - FCAk Italian Automobiles from Turin, drive Mopars!

              Buy & drive Hybrids...because I need the Gas!

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                #8
                Re: Tagfahrlicht

                ok vielen dank schon mal. ich werde mal zum fahren und mal fragen ob die zulässig sind und ob er die so schalten kann. die dinger hat irgendjemand ohne ahnung angeklemmt.... schade eigentlich. sah cool aus. :

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                  #9
                  Re: Tagfahrlicht

                  ok vielen dank schon mal. ich werde mal zum fahren und mal fragen ob die zulässig sind und ob er die so schalten kann. die dinger hat irgendjemand ohne ahnung angeklemmt.... schade
                  eigentlich. sah cool aus. :
                  Meines Erachten konnte man diese gerade im Dicken irgendwie optisch schöner montieren, aber na ja...Geschmackssache! Wenn die Scheinwerfer eine EU-Zulassung haben solltest Du
                  eigentlich keine Probleme mit vorprogrammierten TFL haben...Hauptsache der TÜV weißt, dass Du nix daran modifiziert hast.
                  F.I.A.T. - FCAk Italian Automobiles from Turin, drive Mopars!

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                    #10
                    Re: Tagfahrlicht

                    das stimmt wohl. wie gesagt waren dran, nur nicht angeschlossen..... also bis auf ein Kabel. und ich denke das war wegen dem tüv....

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