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Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
Re: Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
Lass dir doch nicht alles aus der nase ziehen.
Gebe einpaar mehr infos wann /von wem wurde der motor gemacht . was wurde gemacht.
Es wird doch min. Teilerechnungen geben wenn es ein hobby schrauber gemacht hat
Re: Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
Der Motor soll 3 Monate vor dem Kauf von einer Werkstatt revidiert worden sein. Das Auto wurde in den 3 Monaten bis zum Kauf so gut wie nicht bewegt. Die Abläufe der Revision sind mir nicht bekannt und eine Garantie bzw. Gewährleistung brächte mich in diesem speziellen Fall leider auch nicht weiter.
Im Kaufvertrag steht, der Motor sei "komplett überholt" worden, aber mittlerweile bin ich mir dabei nicht mehr so sicher. Gäbe es irgendetwas Schriftliches über die Revision, hätte ich das schon direkt am Anfang gepostet. Wie bereits gesagt, es ist kompliziert und ich kann momentan nicht näher ins Detail gehen.
Re: Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
Ok, wenn Du nicht näher auf die Umstände eingehen kannst/möchtest, dann lassen wir das mal so stehen.
Hinweise hast Du ja jetzt ein paar, ich drücke die Daumen, dass die weiter helfen und Du das gute Stück
ohne großen Aufwand retten kannst.
Sollte die Kompressionsprüfung gut ausfallen und der Öldruck durch die neue Pumpe wieder Normal sein werde ich nach ca. 2000km nochmals eine Ölanalyse
machen lassen um sicher zu gehen das nicht doch noch Probleme vorliegen.
Die Ölpumpe lasse ich wechseln da ich denke das der niedrige Öldruck hierdurch kommt.
Es sei denn ich habe keine Kompression durch einen Riss im Motorblock aber dann sollte ich ja Kühlwasser im Öl haben oder eine Öllache unterm Auto.
Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten. Und sollte ich wissen wie ich abschließend mit der ganzen Sache rund ums Auto umgehe,
werde ich höchst wahrscheinlich dazu auch noch etwas schreiben.
Re: Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
Moinsen,
also, wenn die "Überholung" vor weniger als 6-Monate war und z.b. Rechnungen darüber hast, dann wende Dich an die Werkstatt.
Denn, sie müssen auf die Arbeit min. 6-Monate Gewährleistung geben.. !!
Das ist so gesetzlich verankert...
Hat nix mit der Garantie zu tun, das wäre eine "Reparaturversicherung", die mann zusätzlich abschließen kann.
Also, wenn Rechnung nicht älter als 6-Monate, wende Dich vertrauensvoll an die Werkstatt, welche die "Revision" gemacht hat.
Re: Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
Hast Du den privat oder vom Händler?
Der Motor soll 3 Monate vor dem Kauf von einer Werkstatt revidiert worden sein.
Im Kaufvertrag steht, der Motor sei "komplett überholt" worden
Auch bei privat würde m.E. der VK haften, wenn die Angabe nicht stimmt. Warum ziert
sich der VK, Dir die Rechnungen/Belege zu geben? Der Instandsetzer müsste doch ggf.
in die Haftung genommen werden können, also wenn das mit Rechnung gemacht wurde.
2005-2006: 300C Sedan 3,5 -- 2006-2010: 300C Sedan CRD -- 2010-2013: 300c Sedan CRD -- 2013-2015: Grand Cherokee CRD "S-Limited" -- seit 2015 Grand Cherokee SRT8
Re: Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
das mit der Gewährleistung ist nicht ganz so einfach. Die bezieht sich auf die beiden Vertragsparteien, die auf der Rechnung stehen. Veräußert der Fz-Besitzer den Wagen privat, kann der spätere Käufer gegenüber der Werkstatt keine Gewährleitungansprüche geltend machen, die sind nicht übertragbar. Die Ansprüche entstehen aus dem Vertrag, nicht aus dem Produkt!
Also in diesem Fall müßte der Verkäufer des Autos reklamieren! Wenn der "eine reine Weste" hat, sollte das ja kein Problem sein.
Re: Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
(...), die sind nicht übertragbar. Die Ansprüche entstehen aus dem Vertrag, nicht aus dem Produkt!
Sachmängelrechte können aber vom Erstkäufer an den Zweitkäufer abgetreten werden. Mit der Abtretung (§ 398 BGB) geht dann der Zweitkäufer aus abgetretenem Sachmängelrecht gegen den Erstverkäufer vor.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Ermächtigung (§ 185 BGB analog). Der Zweitkäufer ermächtigt den Erstkäufer, die Sachmängelrechte in seinem Namen gegenüber dem Erstverkäufer geltend zu machen.
Re: Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
Momentan kann ich da wenig zu sagen. Alles zu seiner Zeit.
Wenn du nicht willst was man dir will, was willste denn?
Was erwartest du hier?
Wenn du vermutest, dass der Motor mangelhaft ist, geh zu einer richtigen Fachwerkstatt und lass den Antrieb prüfen,
ich habe gute Erfahrungen mit Motoreninstandsetzern gemacht,
das kostet nicht die Welt!
Es gibt kein Problem das groß genug sein könnte, dass wir es nicht ignorieren könnten - CRD Touring 2008-er Dänemark-Import
Re: Motorschaden nach 3000km mit angeblich überholten Motor.
Macht mal langsam, Leute. Mikes Anliegen war eindeutig:
Er wollte technische Tipps und keine rechtlichen infos.
Die hat er bekommen. Also Schluss mit Schreddern, bitte.
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