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Ich wurde gebeten das hier mal wieder hervor zu holen.
Hat Fazer04 kein INet mehr oder ist
er nicht mehr hier vertreten ... Habe auch lange nichts mehr von ihm gelesen.
2005-2006: 300C Sedan 3,5 -- 2006-2010: 300C Sedan CRD -- 2010-2013: 300c Sedan CRD -- 2013-2015: Grand Cherokee CRD "S-Limited" -- seit 2015 Grand Cherokee SRT8
Ich wurde gebeten das hier mal wieder hervor zu holen.
Hat Fazer04 kein INet mehr oder ist
er nicht mehr hier vertreten ... Habe auch lange nichts mehr von ihm gelesen.
Ja, scheinbar. ???
Bianca antwortet in seinem Namen auf Forumsnachrichten.
Man kann was bestellen, dauert allerdings ein paar Tage. ???
Nichts desto trotz, hat es bei mir auch funktioniert und ich hab mein Wunschpaket noch vor Weihnacht erhalten 6)
http://images.spritmonitor.de/365263.png <br><br>Alltagsmobil bis 02.2017: Chrysler 300C CRD Sedan MJ 2008 EZ 290409<br>Alltagsmobil ab 02.2017: Mercedes B250e MJ 2017 EZ 020217 <br>Spassmobil: Opel Manta B CC 2.0i-Spezial MJ 1980 EZ 040580
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Ist das echt wirklich Pflicht?
Eher nicht glaube ich... Bin einige neuere Fzg gefahren und sie hatten so was gar nicht (wurde auch blöd bei Sportwagen auf der Rennstrecke aussehen, oder?)...?!
F.I.A.T. - FCAk Italian Automobiles from Turin, drive Mopars!
Welcome back, Fazer ! Schön, dass Du wieder da bist...
Für alle bereits zugelassenen Fahrzeuge besteht schon heute die Möglichkeit nachzurüsten und den heute aktuellen Sicherheits-Standard zu erfüllen.
Das patentierte Gefahrenbremslicht ist TÜV-geprüft und offiziell vom Kraftfahrtbundesamt für die Nachrüstung zugelassen.
Für Fahrzeuge, die ab dem 7. Februar 2011 neu zugelassen werden, ist durch EU- Richtlinie 76/756/EWG d
ie Installation eines Gefahrenbremslichtes zwingend vorgeschrieben. International hat man sich auf zwei Systeme geeinigt:
- blinkendes Bremslicht
- blinkendes Warnblinklicht
Das Gefahrenbremslicht ist in beiden Ausführungen erhältlich.
Wenn ich alles richtig verstanden habe...
F.I.A.T. - FCAk Italian Automobiles from Turin, drive Mopars!
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