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Diesel Entschädigung

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    Diesel Entschädigung

    Ich habe zwar vor 2 Jahren mein Diesel CRD verkauft, würde mich trotzdem interessieren ob Diesel Fahrer irgendwelche
    Entschädigungen wegen falsche Abgas Software beantragt oder sogar bekommen haben?

    Eine, mir bekannte 300C Dieselfahrer hat diese mit seinem Anwalt besprochen, und der letztere hat wohl erzählt, dass
    die Verjährungsfrist für einen Antrag in 2019 bereits abgelaufen ist und somit keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

    Diese Antwort kommt mir etwas komisch vor, da meines Wissens beim Chrysler 300C CRD keine schummel-software
    nachgewiesen wurde, oder habe ich da was verpasst?
    Life is too short for ugly cars. SRT Power.

    #2
    Die Antwort ist ganz normal: Juristen scheren sich wenig bis nicht um die Anspruchsvoraussetzungen (d.h. ob diese vorliegen), wenn der Anspruch bereits verjährt ist. Soll heißen: Ob es einen Schadensersatz geben könnte, weil Chrysler in den Diesel-Skandal verwickelt sein könnte, bedarf vorliegend keiner Klärung, weil Ansprüche, selbst wenn sie tatbestandlich vorlägen, bereits verjährt sind.
    US 99.5 - America´s Country Station

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      #3
      Das heißt im Klartext - er hat sich gar nicht mit Materie befasst, nur ausgerechnet, das die Zeitliche Fristen abgelaufen sind?
      Life is too short for ugly cars. SRT Power.

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        #4
        das vermute ich
        US 99.5 - America´s Country Station

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          #5
          Verjährung tritt ja nach 10 Jahren in Kraft. Das bedeutet doch im Normalfall, das CRD ab Baujahr 2011 und höher Schadenersatz stellen könnten, oder?
          300C CRD Sedan, Silber,  Erstzulassung 19.6.2008   
          Luxury-Paket, Elektr. Pedalverstellung. Geiler Arsch.
          Einstieghilfe. Sitzheizung vorne und hinten

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            #6
            Zitat von Skipper Beitrag anzeigen
            Verjährung tritt ja nach 10 Jahren in Kraft
            Dann weiß du es besser als der Gesetzgeber...

            US 99.5 - America´s Country Station

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              #7
              Chrysli, weil ich es NICHT besser weiß, war mein letzter Satz : stellen könnten, oder? : mit einem Fragezeichen. . Wenn ich im Moment keine anderen Sorgen hätte, würde ich den, oder einen anderen Anwalt nach einem CRD ab Bj. 2001 beauftragen einen Anspruch festzustellen. Schließlich ist das kostenlos,
              300C CRD Sedan, Silber,  Erstzulassung 19.6.2008   
              Luxury-Paket, Elektr. Pedalverstellung. Geiler Arsch.
              Einstieghilfe. Sitzheizung vorne und hinten

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                #8
                Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Fallkonstellation. 10 Jahre kommen mir hier zu lange vor. Bin aber ja kein Jurist. Mir erscheint plausibel, was oben geschrieben wurde: Keine Prüfung des eventuellen Anspruchs, da V-Frist verstrichen. Zudem ist mir auch nichts über Schummelsoftware bei unseren CRDs bekannt. Habe mich damit zu damals gegebener Zeit durchaus befasst.
                Mr.Big / Daniel G.

                Chrysler 300C CRD MY 2006 „Agent Smith“

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                  #9
                  Zitat von Mr.Big Beitrag anzeigen
                  Zudem ist mir auch nichts über Schummelsoftware bei unseren CRDs bekannt.
                  Habe mich damit zu damals gegebener Zeit durchaus befasst.
                  Ich habe auch nie was vom Mercedes OM642 Diesel Motor gehört in dem Zusammenhang von Schummelsoftware. Diese 6 Zylinder ist
                  außer beim Dicken, ist in sehr vielen Mercedes PKW-s und Transporter verbaut.

                  Allerdings weis ich, das es beim OM651, 4 Zylinder Maschinen vom MB aktuell noch ein Verfahren läuft. Nicht alle, aber viele Fahrzeuge
                  mit diese Motor sind seitens Mercedes für ein Wiederverkauf gesperrt. Ich habe letztes Jahr versucht eine Gebrauchte Sprinter mit
                  Bj 2011 - 2014 mit Abgasnorm Euro5 beim Örtlichen MB-Händler zu kaufen. Das ging nicht weil alle Fahrzeuge mit diese Motor einfach
                  vom Hof verschwanden ohne das die ein Verkaufsschild bekommen haben. Ich habe später von einem Mitarbeiter erfahren, das MB
                  vorsorglich alle diese Fahrzeuge zu Seite schafft um spätere evtl. Schadenersatz Klagen zu vermeiden.

                  So war ich gezwungen, Letzt endlich eine 2017-er mit Euro6 zu kaufen obwohl ich eigentlich nicht soviel Geld investieren wollte.

                  Life is too short for ugly cars. SRT Power.

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                    #10
                    In der Sache Verjährung von Ansprüchen gilt, dass zwischen der Verjährung vertraglicher Ansprüche gegen den Verkäufer und deliktischer Ansprüche gegen den Hersteller unterschieden werden muss.

                    - vertragliche Anspüche aus Mängelrechten verjähren in 2 Jahren nach der Übergabe (§§ 446, 437 BGB); bei gebrauchten Sachen nach einem Jahr, sofern der Verkäufer die Verjährung auf 1 Jahr verkürzt hat (was er darf, § 476 II BGB). Hier ist also alles nach einem Jahr zu spät. Bei Privatkäufen waren die Mängelrechte vermutlich ohnehin ausgeschlossen.

                    - deliktische Ansprüche (Ansprüche aus unerlaubter Handlung) gegen den Hersteller verjähren – von Sonderfällen (wie z.B. § 199 II BGB) abgesehen – gem. § 195 BGB nach 3 Jahren; Fristbeginn war bzw. ist gem. § 199 I BGB der Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Stellt man also darauf ab, dass die geschädigten Kunden bereits durch die Veröffentlichung des Dieselskandals 2015 informiert waren oder sich hätten informieren können, trat Verjährung zum 31.12.2018 ein. Später geltend gemachte Ansprüche sind nicht mehr durchsetzbar (das nahm z.B. das OLG München in seinem Hinweisbeschl. v. 03.12.2019 – 20 U 5741/19 an). Nach anderer Auffassung ist auf den Erhalt der Betroffenheitsmitteilung bzw. des KBA-Rückrufschreibens abzustellen (so z.B. vertreten von OLG Oldenburg 30.01.2020 – 1 U 131/19; MDR 2020, 671). Das gilt nach OLG Frankfurt 25.07.2019 – 1 U 169/18 (NJW-RR 2019, 1451-1453) auch dann, wenn die Rechtslage (noch) unklar ist. Folgt man dieser Auffassung, hätte die Verjährungsfrist hinsichtlich der Diesel-300c noch nicht einmal begonnen.

                    Jedoch ist die Auffassung des BGH da klarer: Käufern von mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen stehen jedenfalls keine Schadensersatzansprüche zu, wenn der Kauf erst nach Bekanntwerden des sog. Dieselskandals getätigt wurde (BGH VI ZR 5/20). D.h.: Bei Kauf des Diesel-300c nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat man von vornherein keine Ansprüche, da verjährt. Bei Kauf vor diesem Zeitraum besteht eine Chance (je nach dem, welcher Auffassung man folgt). ABER: Der BGH zieht vom Schadensersatzanspruch eine Nutzungsentschädigung für die gefahreren km ab. Wie reden hier also von 6 oder mehr Jahren. Der Abzugsposten dürfte im Regelfall daher so hoch sein, dass allein schon die mit einer Klage verbundene Nerverei nicht lohnt. Davon unbeschadet müsste man auch erst mal den Beweis erbringen, dass der Diesel-300c vom Abgasskandal betroffen ist.
                    US 99.5 - America´s Country Station

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