Ich habe mal die große Schwester Wikipedia befragt
Youngtimer:
Youngtimer ist eine Bezeichnung für ältere Kraftfahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen, die als Liebhaberfahrzeuge genutzt werden,
aber noch keine Oldtimer sind.
Im deutschen Sprachgebrauch sind die Grenzen für das Alter eines Youngtimers nicht genau bestimmt. So spricht man teils auch bei einem
Pkw mit einem Alter von 15 Jahren von einem Youngtimer, am gebräuchlichsten sind 20 Jahre. Nach oben hin ist die Grenze ebenfalls offen.
Auch Pkw aus den frühen 1970er-Jahren werden teils als Youngtimer bezeichnet, wenn sie im Straßenbild noch nicht als ein typischer
Oldtimer wahrgenommen werden.
Gesetzliche Bestimmungen:
In Deutschland galt ein Pkw mit einem Alter von 20 bis 30 Jahren gemäß 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO als Youngtimer. Diese Regelung
war bis zum 28. Februar 2007 gültig, heute enthält die StVZO lediglich noch eine Regelung, ab wann Fahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden,
was diese Fahrzeuge zur Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen bzw. einem Roten Kennzeichen für Oldtimer berechtigt. Der Youngtimer ist
seither im deutschen Recht nicht mehr definiert.
Oldtimer :(Deutschland)
Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22
FahrzeugZulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem
Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist
der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl
für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben.
Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig
davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung
der Youngtimer aus.
Youngtimer:
Youngtimer ist eine Bezeichnung für ältere Kraftfahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen, die als Liebhaberfahrzeuge genutzt werden,
aber noch keine Oldtimer sind.
Im deutschen Sprachgebrauch sind die Grenzen für das Alter eines Youngtimers nicht genau bestimmt. So spricht man teils auch bei einem
Pkw mit einem Alter von 15 Jahren von einem Youngtimer, am gebräuchlichsten sind 20 Jahre. Nach oben hin ist die Grenze ebenfalls offen.
Auch Pkw aus den frühen 1970er-Jahren werden teils als Youngtimer bezeichnet, wenn sie im Straßenbild noch nicht als ein typischer
Oldtimer wahrgenommen werden.
Gesetzliche Bestimmungen:
In Deutschland galt ein Pkw mit einem Alter von 20 bis 30 Jahren gemäß 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO als Youngtimer. Diese Regelung
war bis zum 28. Februar 2007 gültig, heute enthält die StVZO lediglich noch eine Regelung, ab wann Fahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden,
was diese Fahrzeuge zur Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen bzw. einem Roten Kennzeichen für Oldtimer berechtigt. Der Youngtimer ist
seither im deutschen Recht nicht mehr definiert.
Oldtimer :(Deutschland)
Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22
FahrzeugZulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem
Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist
der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl
für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben.
Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig
davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung
der Youngtimer aus.
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