Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Teilegutachten bald ungültig?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Teilegutachten bald ungültig?

    Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit​, ABE's bleiben jedoch bestehen und müssen auch nicht in eine TTG umgewandelt werde​n.


    Mit der Veröffentlichung im BGBl ergeben sich für das Teilegutachten-System folgende Übergangsfristen:

    Teilegutachten im Sinne des Paragraf 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, Buchstabe a in Verbindung mit Anlage XIX in der am 19.Juni 2024 geltenden Fassung

    dürfen 1. bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden.


    2. nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden.

    Das bedeutet, der Paragraf 19 Absatz 3 Satz 1….

    ist nach dem 19. Juni 2028 nicht mehr anwendbar und somit können Teile nicht mehr nach diesem Verfahren eingetragen werden“, so der VDAT.

    Danach nur noch Eintragungen mit einer 21 Abnahme.


    Hier mal ein Video zum Verständnis dazu...ok...ist BMW lastig...aber gut erklärt.



    Zuletzt geändert von dragvette; 29.09.2024, 18:50.
    power and torque from idle all the way to the redline!

    #2
    Wer nicht das ganze Video sehen mag, 08:23 - 15:10 … aber , ich stimme zu sehr schön erklärt.
    Mittlerweile hat man ja schon keine Lust mehr auf die ganze Geschichte, am besten im Ausland zulassen und hier fahren… ( geht auch nicht so einfach, ich weiß).
    Die Lobby WILL ihre Ware an den man bringen und Gewinn machen, melken wir doch des Deutschen liebstes Kind….
    Hab erst letztens Umbau am Motorrad und HU/AU knapp 300€ gezahlt (§21 Abnahme mit §19).

    Zuletzt geändert von V8-Rekord; 09.10.2024, 12:47.

    Kommentar

    Lädt...
    X