Bekamen wir per email von FedEx bezüglich der ab heute gültigen neuen EU-Zoll-Regelungen:
***
Neue EU-Zollvorschriften auf Importe mit geringem Warenwert treten bald in Kraft
Bereiten Sie sich jetzt vor, um Verzögerungen und Unterbrechungen bei Ihren Lieferungen zu vermeiden.
FedEx hilft Ihnen gerne dabei.
Was ändert sich?
Ab 1. Juli 2026:
Die De-minimis-Ausnahmeregelung für Importe mit geringem Warenwert in die EU endet.
Für Business-to-Consumer (B2C) Waren mit einem Wert von bis zu 150 € gilt eine Einfuhrabgabe in Höhe von 3 €.
Für die Zollabfertigung müssen weitere Produktdaten bereitgestellt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Alle Importe in die EU mit einem Warenwert von bis zu 150 € unterliegen einer Einfuhrabgabe von 3 € für jede Zeile der Zollanmeldung (was je nach Tarifklassifizierung eine oder mehrere Posten umfassen kann).
Es gibt einige Ausnahmen:
Für umsatzsteuerpflichtige Business-to-Business (B2B) Empfänger gelten die üblichen Zollsätze.
Für Sendungen im Rahmen des Freihandelsabkommens:
Für Waren, die nicht im Rahmen des „Import One Stop Shop"-Systems (IOSS) verkauft werden, kann eine Zollbefreiung beantragt werden.
Bei Verkäufen im Rahmen des IOSS wird eine Zollgebühr von 3 € pro Zeile der Zollanmeldung erhoben.
Umsatzsteuerregelungen für Importe in die EU bleiben unverändert.
Zusätzliche Datenanforderungen
Produktkennungen sind eine Reihe von Codes, die von Hersteller*innen, Verkäufer*innen, Plattformen und Marktplätzen zur Identifizierung ihrer Produkte verwendet werden.
Ab dem 1. Juli 2026 müssen bei der Zollabfertigung von in die EU importierten Konsumgütern – unabhängig von ihrem Warenwert – drei Codes an die Zollbehörden übermittelt werden. Diese Vorschrift tritt am 1. November 2026 in Kraft.
Produktkennzeichnung durch Händler
Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
Standardisierte Produktkennung des Herstellers (sofern vorhanden)
Wir empfehlen dringend, die drei Produktkennungen bereits ab dem 1. Juli 2026 anzugeben.
Dadurch gewährleisten Sie eine reibungslose Zollabfertigung von in die EU eintreffenden Sendungen mit geringem Warenwert und machen sich vorab vertraut mit den Vorgaben der Europäischen Union die ab 1. November gelten.
Diese Datenanforderung gilt nicht für B2B-Importe von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
Die Angabe der E-Mail-Adresse des*der Empfänger*in ist außerdem entscheidend, damit Zölle, Steuern und gegebenenfalls anfallende FedEx Zuschläge bei der Einfuhr rechtzeitig bezahlt werden.
Jetzt vorbereiten
FedEx fungiert bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU als Zollagent. Sollten uns die korrekten Informationen gemäß der neuen Verordnung für in der EU verkaufte Produkte fehlen, werden Ihre Sendungen von den lokalen Zollbehörden nicht freigegeben, und Ihre Kundschaft erhält die Warensendungen nicht.
***
Also am besten voreher gut informieren, daß nicht irgend ne fehlende Info zu Verzögerungen oder Rückversand führt.
-> https://www.fedex.com/de-de/support/...is.html
Auf der UPS Seite wirds wohl was vergleichbares geben oder beim Zoll direkt.
Quelle: FedEx.com
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Neue EU-Zollvorschriften auf Importe mit geringem Warenwert treten bald in Kraft
Bereiten Sie sich jetzt vor, um Verzögerungen und Unterbrechungen bei Ihren Lieferungen zu vermeiden.
FedEx hilft Ihnen gerne dabei.
Was ändert sich?
Ab 1. Juli 2026:
Die De-minimis-Ausnahmeregelung für Importe mit geringem Warenwert in die EU endet.
Für Business-to-Consumer (B2C) Waren mit einem Wert von bis zu 150 € gilt eine Einfuhrabgabe in Höhe von 3 €.
Für die Zollabfertigung müssen weitere Produktdaten bereitgestellt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Alle Importe in die EU mit einem Warenwert von bis zu 150 € unterliegen einer Einfuhrabgabe von 3 € für jede Zeile der Zollanmeldung (was je nach Tarifklassifizierung eine oder mehrere Posten umfassen kann).
Es gibt einige Ausnahmen:
Für umsatzsteuerpflichtige Business-to-Business (B2B) Empfänger gelten die üblichen Zollsätze.
Für Sendungen im Rahmen des Freihandelsabkommens:
Für Waren, die nicht im Rahmen des „Import One Stop Shop"-Systems (IOSS) verkauft werden, kann eine Zollbefreiung beantragt werden.
Bei Verkäufen im Rahmen des IOSS wird eine Zollgebühr von 3 € pro Zeile der Zollanmeldung erhoben.
Umsatzsteuerregelungen für Importe in die EU bleiben unverändert.
Zusätzliche Datenanforderungen
Produktkennungen sind eine Reihe von Codes, die von Hersteller*innen, Verkäufer*innen, Plattformen und Marktplätzen zur Identifizierung ihrer Produkte verwendet werden.
Ab dem 1. Juli 2026 müssen bei der Zollabfertigung von in die EU importierten Konsumgütern – unabhängig von ihrem Warenwert – drei Codes an die Zollbehörden übermittelt werden. Diese Vorschrift tritt am 1. November 2026 in Kraft.
Produktkennzeichnung durch Händler
Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
Standardisierte Produktkennung des Herstellers (sofern vorhanden)
Wir empfehlen dringend, die drei Produktkennungen bereits ab dem 1. Juli 2026 anzugeben.
Dadurch gewährleisten Sie eine reibungslose Zollabfertigung von in die EU eintreffenden Sendungen mit geringem Warenwert und machen sich vorab vertraut mit den Vorgaben der Europäischen Union die ab 1. November gelten.
Diese Datenanforderung gilt nicht für B2B-Importe von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
Die Angabe der E-Mail-Adresse des*der Empfänger*in ist außerdem entscheidend, damit Zölle, Steuern und gegebenenfalls anfallende FedEx Zuschläge bei der Einfuhr rechtzeitig bezahlt werden.
Jetzt vorbereiten
FedEx fungiert bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU als Zollagent. Sollten uns die korrekten Informationen gemäß der neuen Verordnung für in der EU verkaufte Produkte fehlen, werden Ihre Sendungen von den lokalen Zollbehörden nicht freigegeben, und Ihre Kundschaft erhält die Warensendungen nicht.
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Also am besten voreher gut informieren, daß nicht irgend ne fehlende Info zu Verzögerungen oder Rückversand führt.
-> https://www.fedex.com/de-de/support/...is.html
Auf der UPS Seite wirds wohl was vergleichbares geben oder beim Zoll direkt.
Quelle: FedEx.com
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